Hallo.
Angenommen jemand hat ein Eigenheim (129 qm) neu gebaut im
Jahr 2010. In diesem neu gebauten Haus befindet sich ein Büro
(7,35 qm), welches ausschließlich zur Ausübung einer
selbständigen Tätigkeit genutzt wird.
…zunächst müsste mal geklärt werden, ob es sich nicht um ein häusliches arbeitszimmer handelt, das den abzugsbeschränkungen unterliegt.
bei gebäuden (teilen) gibt es hinsichtlich der unten beschriebenen problematik der aufdeckung der stillen reserven bei betriebsaufgabe oder verkauf des objektes eine sog. untergeordnete bedeutung eines gebäudeteils, wenn der wert incl. grund und boden 20.500 € nicht übersteigt.
nach den größenangaben würde das wohl passen und somit wäre diese problematik nicht zu befürchten. allerdings kann man hier auch einiges falsch machen bei ansatz, verbuchung und berechnung der kiste. somit sollte das im ersten jahr auf jeden fall mit professioneller hilfe gemacht werden…
gruß inder