Moin Moin,
in einer Diskussion entstand die Frage, ob es für Vermieter und Mieter unterschiedliche Kündigungsfristen gibt.
Nehmen wire mal einen fiktiven Fall, zur Verdeutlichung:
Herr X ist seit ca. 10,5 Jahren Mieter einer Wohnung. In seinem Mietvertrag steht, daß sich die Kündigungsfrist von 3 Monaten nach 5, 8 und 10 Jahren um jeweils drei Monate verlängert.
Ein Freund von Herrn X sagt nun, das gelte NUR für Kündigungen durch den Vermieter, der Mieter habe stets nur drei Monate Frist zu beachten.
Herr X mag das kaum glauben ung gockelt im web, darinnen fand er:
„…Mieter können die Wohnung ohne Angabe eines Kündigungsgrundes kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist müssen sie jedoch einhalten. Diese beträgt unabhängig von der Wohndauer drei Monate…“
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…
und:
„…In Folge des neuen Mietrechts seit dem 1. September 2001 verkürzt sich die Kündigungsfrist für Mieter unabhängig von der Wohndauer auf drei Monate, wenn der Mietvertragsabschluss nach dem 1.9.2001 erfolgte. Das gilt seit dem 1. Juni 2005 auch für Altmietverträge - Mietvertragsabschluss vor dem 1.9.2001…“
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…
Herr X ist eigentlich überzeugt, daß sein Freund recht hat.
Da aber beide keine Juristen sind, fragen sie sich, ob es da noch versteckte Fallstricke gibt?
Dank und Gruß
AKQJ10s