ich habe im Mai einen Leiterwagen bei dem großen Online Auktionshaus verkauft. Nun habe ich dem
Käufer eine Abholfrist bis 9 Juni gegeben. Dieser Termin wurde aber
vom Käufer nicht war genommen. Es kam keine Nachricht bzw. Anruf von
ihm, um den Termin zu ändern.
In der Artikelbeschreibung steht:
"Der Artikel wird von privat verkauft, so wie er hier beschrieben ist
– keine Gewährleistung/Garantie/Rückgabe-.
Weitere Hinweise finden Sie auf meiner „mich“ - Seite.
BIETEN SIE NICHT, WENN SIE MIT DIESEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN
SIND."
Nun meine Frage:
Ist es rechtens als Privatperson Lagergebühren bei Versäumnis des
Abholtermin zu verlangen, wie auf meiner mich Seite unter Abholung
beschrieben ist?
"Bitte holen Sie Ihre Ware innerhalb 10 Tage nach Auktionsende ab oder bei sofortiger Bezahlung, kann der Artikel auch später abgeholt werden.
Wenn dieses Ihnen nicht möglich ist, vereinbaren Sie einen anderen Termin mit mir.
Der folgende Satz ist notwendig, da es bei mir immer wieder vorkam, dass Ware nicht abgeholt wurde!!!
WICHTIG: Sollten Sie diese Termine versäumen, fallen für Sie Lagergebühren pro Tag an."
Da der Käufer dies nicht bezahlen will.
Ich freu mich über jede Hilfe.
Und danke schon im Voraus für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Güßen
M.