Sind Landwirte Kaufleute im Sinne des HGB ?

Das haben wir uns in kleiner Runde gefragt und haben das mal mit Nein benantwortet, da die Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebes keine Kaufmannseigenschaft voraussetzt,die z,B, eintragungspflichtig ist.

Richtig gedacht ?

Hallo,

http://bundesrecht.juris.de/hgb/__3.html
http://bundesrecht.juris.de/hgb/__1.html

GruĂź
Christian

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Spielverderber!
Guckt einfach so ins Gesetz, anstatt hier wild rumzudiskutieren.

Guckt einfach so ins Gesetz, anstatt hier wild
rumzudiskutieren.

Das zeichnte eindeutig schlechte Juristen aus!

Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder frei nach der Methode „Ein Blick ins Gesetz hilft der Rechtsfindung“ vorgehen würde.

Nene, so nich!

Vor allem müsste man das dann ja nicht mehr studieren. Das könnte dann ja JEDER!

Levay

Richtig gedacht ?

Angesichts der inzwischen aufgelaufenen Proteste bzgl. meiner rein an Fakten orientierten Antwort, möchte ich noch eine zweite Argumentation in den Raum stellen:
Einem Landwirt fehlt die Gewinnerzielungsabsicht(*), daher kein Gewerbe, daher auch kein Kaufmann.

GruĂź
Christian

(*) Eigentlich wird in § 15 (2) Landwirtschaft explizit aus der Definition eines Gewerbes ausgenommen, aber so macht es mehr Spaß.

Gottseidank werden ja die Gesetzte immer schlechter…da nützt auch der Blick ins Gesetz nicht mehr…

Zwischenzeitlicher Rekord ist ja die Vorlage des BFH an das BVerfGG wegen § 2 b EStG, der verfassungswidrig, weil unverständlich, da auch Fachleute (i. e.: der BFH)die Vorschrift nicht nur nicht in angemessener zeit…sondern gar nicht verstehen.

Das Schönste ist aber, dass sich die Helden 2001 mal aus Versehen eine Änderung des GewStG wieder weggeändert haben…

Mein persönlicher Favorit…
…ist nach wie vor § 52 EStG mit ganzen 65 Absätzen. Da kriegt man wenigstens was für sein (Steuer)Geld.

Dea

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Hallo,

Einem Landwirt fehlt die Gewinnerzielungsabsicht

Ach, ein Vollerwerbslandwirt macht das alles nur zum Spaß? Und zufällig verdient er so viel Geld damit, daß er davon mit seiner Familie leben und auch noch investieren kann? Oder sind das alles EU-Subventionen, von denen heute ein Landwirt lebt?

Kannst’e das mal erklären?

GruĂź Steffi

Hallo,

Einem Landwirt fehlt die Gewinnerzielungsabsicht

Ach, ein Vollerwerbslandwirt macht das alles nur zum SpaĂź? Und
zufällig verdient er so viel Geld damit, daß er davon mit
seiner Familie leben und auch noch investieren kann? Oder sind
das alles EU-Subventionen, von denen heute ein Landwirt lebt?

Kannst’e das mal erklären?

ich dachte, allein schon aus der Vorrede und dem PS wäre klargeworden, daß das ein Scherz ist. So kann man sich irren…

GruĂź
Christian

ja,stimmt!

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