Guten Abend an alle Hifi-Wissenden,
die ihr solches hoffentlich mit mir teilen. Der Hintergrund meiner Frage ist, dass mein neu erworbendes und fachgerecht eingebautes Autoradio eines renomierten Herstellers (hat ein einfarbiges Satzzeichen im Logo) so gut wie keine CD erkennt. Und ich spreche hier von (siehe Titel) legal erworbenen, funkelnagelneuen. Nun habe ich in der Betriebsanleitung gelesen, dass der Hersteller keine Garantie dafür übernehmen kann, dass kopiergeschützte CDs abgespielt werden. Aber das sind doch heutzutage alle CDs? Oder nicht? Was also soll es Autoradios mit CD-Spieler, oder auch nur CD-Spieler herzustellen, die keine kopiergeschützten CDs abspielen.
So ganz sicher bin ich bei meinen Überlegungen nicht. Denn es gibt, sozusagen noch als kleines Schmankerl, die Merkwürdigkeit, dass schon einmal abgespielte CDs zu einem späteren Zeitpunkt die Meldung „CD Error“ erbringen. Ebenso kann es passieren, dass mehrfach mit der gleichen Meldung versehene CDs beim dritten oder fünften Versuch abgespielt werden.
Ist das vielleicht ein Mangel des Gerätes, so dass ich schnellsten zum entsprechenden Händler gehen sollte und reklamieren sollte?
Ich würde mich über Meinungsmitteilungen freuen, muss aber um möglichst knappe Verwendung von Fachtermini bitten, ich verstehe so gut wie nichts von Amplituren, Equalizern und Sinus/Wattleistungen.
Freundlichen Gruß
Renate
Hallo Renate,
die meisten Kopierschutzverfahren verstoßen gegen die CD-Norm, d. h. die CDs laufen auf einigen Geräten nicht. Deshalb werden kopiergeschützte CDs kaum angeboten, die meisten sind ohne technischen Kopierschutz. Ein Kopierschutz ist außerdem auf der Hülle erwähnt.
Wie’s ausschaut, ist dein Gerät schon defekt.
Viele Grüße
Bernhard
Hallo Bernhard,
könntest du mir das
Ein Kopierschutz ist außerdem auf der Hülle erwähnt.
noch etwas näher erklären? Was bedeutet „erwähnt“? Muss ich extra und aufmerksam suchen? Irgendwo versteckt, mitten unter dem vielen Kleingedruckten, das sich mit Rechten und Derartigem befasst? Oder muss es deutlich sichtbar sein, da der Käufer ja immerhin das Risiko eingeht, dass sein Abspielgerät die CD nicht abspielen kann?
Wie’s ausschaut, ist dein Gerät schon defekt.
Na, dann werd’ ich mal nicht blöd seien und gleich morgen zum Händler sausen. Denn das war schon von Anfang an so. Es hat halt 'ne Weile gedauert bis mir klar wurde, dass das sehr häufig auftritt. Hoffentlich muss ich den Einbau eines neuen Gerätes nicht nochmal bezahlen.
Dankende Grüße
Renate
Ein Kopierschutz ist außerdem auf der Hülle erwähnt.
… Was bedeutet „erwähnt“? Muss ich extra und aufmerksam suchen? Irgendwo versteckt, mitten unter dem vielen Kleingedruckten, das sich mit Rechten und Derartigem befasst? Oder muss es deutlich sichtbar sein, da der Käufer ja immerhin das Risiko eingeht, dass sein Abspielgerät die CD nicht abspielen kann?
Hallo Renate,
bisher habe ich den Hinweis immer rel. gut gesehen (und die CD dann nicht gekauft). Ob das irgendwo geregelt ist, weiß ich nicht. Ich setzte einen versteckten Hinweis gleich mit „überraschenden Klauseln“, das gehört dann aber ins Brett „Recht“. Wenn eine CD mit „CompactDisc“ bezeichnet wird, muss sie IEC/EN 60908 entsprechen, sonst kann man sie wegen Sachmangel zurückgeben.
Bernhard
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Hi!
Ob das irgendwo geregelt ist, weiß ich
nicht.
Ist es! Es MUSS vermerkt werden auf der Hülle. Ist meist auf einer Fläche um die 5-7 mm² zu finden.
Außerdem haben diese CDs KEIN CD-Audio-Logo: http://0p3nfr4m3w0rk.org/install/CD%20Audio%20Logo.jpg
Technisch sind diese Teile KEINE CDs
Heise führt eine Datenbank mit „Un-CDs“ ( http://www.heise.de/ct/cd-register/ )
Hoffe geholfen zu haben!
10000 Grüße
Florian
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Hoffe geholfen zu haben!
Kommentar: Aber sicher, und WIE!! Auch wenn ich dadurch nun weiß, dass ich zwei Dinge tun muss. Autoradio reklamieren und künftig beim CD-Kauf aufpassen. Erspart es mir Fehlkäufe, tue ich es doch gern. Vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast die Infos hier reinzutippseln.
1000 (sollten reichen), dafür dankende, Grüße an
Florian
und nochmal an Bernhard für die erneute Antwort