ich habe eine frage betreff mahngebühren, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
mein auto ist abgeschleppt worden und ich habe die horrenden gebühren erst kurz vor knapp bezahlt, d.h. erst kurz nach ablauf der angegebenen frist. zeitgleich kam die 1. mahnung, d.h. meine zahlung und die erste mahnung haben sich überschnitten. deswegen habe ich den 1,- euro mahngebühr natürlich nicht bezahlt, weil ich das geld ja schon überwiesen hatte, als der brief kam. jetzt, wochen später, kommt doch tatsächlich die zweite mahnung mit androhung von vollstreckungsmaßnahmen nur für den 1,- euro mahngebühr zzgl. 10,- euro mahngebühr für die mahngebühr! ich finde das eine frechheit und frage mich ob ich überhaupt verpflichtet bin schon für die 1. mahnung gebühren zahlen zu müssen. andererseits sind die leute von der stadtverwaltung ja ziemlich borniert und pfänden mir am ende noch das konto? und noch mehr ärger und kosten will ich mir ja auch nicht einhandeln.
für eine schnelle antwort wäre ich euch sehr dankbar.
viele grüße,
susanne