Sind Mahngebühren für Mahngebühren berechtigt?

ich habe eine frage betreff mahngebühren, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
mein auto ist abgeschleppt worden und ich habe die horrenden gebühren erst kurz vor knapp bezahlt, d.h. erst kurz nach ablauf der angegebenen frist. zeitgleich kam die 1. mahnung, d.h. meine zahlung und die erste mahnung haben sich überschnitten. deswegen habe ich den 1,- euro mahngebühr natürlich nicht bezahlt, weil ich das geld ja schon überwiesen hatte, als der brief kam. jetzt, wochen später, kommt doch tatsächlich die zweite mahnung mit androhung von vollstreckungsmaßnahmen nur für den 1,- euro mahngebühr zzgl. 10,- euro mahngebühr für die mahngebühr! ich finde das eine frechheit und frage mich ob ich überhaupt verpflichtet bin schon für die 1. mahnung gebühren zahlen zu müssen. andererseits sind die leute von der stadtverwaltung ja ziemlich borniert und pfänden mir am ende noch das konto? und noch mehr ärger und kosten will ich mir ja auch nicht einhandeln.

für eine schnelle antwort wäre ich euch sehr dankbar.
viele grüße,
susanne

erst kurz vor knapp bezahlt, d.h. erst kurz nach
ablauf der angegebenen frist. zeitgleich kam die 1. mahnung,
d.h. meine zahlung und die erste mahnung haben sich
überschnitten.

Also du hast NACH Ablauf der Frist gezahlt, daher war die Mahnung ja gerechtfertigt.
Ich würde an deiner Stelle den zuständigen Sachbearbeiter (laut Briefkopf) anrufen, und ihm ganz nett erklären, dass du *leider* nicht eher zahlen konntest, aber dass du doch schon gezahlt hattest, bevor du die Mahnung erhalten hast, und ob sie nicht vielleicht auf die Mahngebühr verzichten können? Oder ob du nur den 1,- EUR zahlen musst, die weiteren Mahngebühren jedoch nicht? Am anderen Ende sitzt auch ein Mensch, und der muss nicht immer ein A… sein, und der hat auch einen Ermessensspielraum.

Viel Glück

Nelly