Sind Makler haftbar?

Ich bin mir nicht sicher ob haftbar der richtige Terminus ist aber kann
ein Makler wegen seiner Angaben belangt werden? z.B Wenn er Raumgrössen
angiebt, die sich später als falsch heraus stellen. Oder ist er
lediglich als Vermittler zu sehen und letztendlich haftet immer der
Vermieter?

Danke!

Da es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, ist eine pauschale Antwort nicht möglich. Aber hier ist ein ganz gutes Merkblatt:
http://www.ruge-mydlak.de/Maklerhaftung.pdf#search=%…

Da es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, ist eine
pauschale Antwort nicht möglich.

danke für die info. aber es ist ja selten, dass man die gespräche
direkt mit dem vermieter macht, wenn ein makler dazwischen ist. also
könnte man doch eh nur mit den angaben rechnen, die der makler
vorgibt. schliesslich hat er auch ein direktes interesse an einer
vermittlung. nehmen wir doch das beispiel der falschen grössenangabe.
der makler versichert mündlich die länge des wohnraumes auf 4m. der
schrank von 4m passt aber dann doch nicht in den raum. wem ist da ein
der fehler nachzuweisen? dem makler. dem mieter, der nicht
nachgerechnet hat. oder der vermieter, dessen wohnzimmer es
letztendlich ist.

danke!

Selten
Hi Kristian,

Haftung setzt einen Schaden voraus, dazu noch einen Verursacher.

wem ist da ein der fehler nachzuweisen?

dem, der sich auf eine Information verlassen hat, anstatt den Raum selbst nachzumessen. Oder hat sich der Makler verpflichtet, einen Stellplatz für die Schrankwand zu vermitteln?

Gruß Ralf

Oder hat sich der Makler
verpflichtet, einen Stellplatz für die Schrankwand zu
vermitteln?

Oh ja natürlich. Das hab ich nicht so deutlich geschrieben. Darum
ging es. Die Angabe des Makler bezöge sich auf die Frage, ob der
Schrank von 4m da passen würde.

Und natürlich vermittelt ein Makler eine Wohnung und nicht den
Stellplatz für eine Schrankwand. Aber wenn mir ein Reisebüro sagen
würde, dass das Hotel Meerblick hat und es vor Ort anders aussieht
hätte ich auch keinen Schaden aber könnte um eine Preisminderung
bitten.

Die Angabe des Makler bezöge sich auf die Frage, ob
der Schrank von 4m da passen würde.

diesen Satz verstehe ich nicht.

Das Lehm ist aber viel einfacher als man denkt: Der Kunde unterstreicht die Passage im Maklervertrag, mit der der Makler die Länge von 4 m zusichert und zeigt sie ihm.

Gruß Ralf

Das Lehm ist aber viel einfacher als man denkt: Der Kunde
unterstreicht die Passage im Maklervertrag, mit der der Makler
die Länge von 4 m zusichert und zeigt sie ihm.

hallo, ok danke für den tipp. aber darum ging es mir jetzt nicht.