Hallo,
bei volljährigen Kindern haben die Eltern das Recht zu bestimmen, in welcher Weise (Naturalien oder Bar) sie den Unterhalt leisten wollen. Steht in § 1611 BGB. Man wird kaum einen Richter finden, der akzeptiert, dass ein „Kind“ mitten im Jahr einfach so auszieht und es sich auch noch finanzieren lässt.
Übrigens, auch die Sozialämtern sehen das so.
Hinzu kommt, dass man eigentlich weiß, dass man ungefähr ein Jahr vor Schulende (gilt für Haupt-, Real-, Gesamtschüler und Gymnasiasten) mit dem Bewerben beginnt.
Wenn man auf die Onlinebewerbungsportale der großen Firmen geht, sieht man wann die Bewerbungsendzeiten für 2013 sind.
Noch etwas beachten: um überhaupt noch Unterhalt (also auch Naturalunterhalt) zu bekommen, muss ein volljähriges Kind 20 bis 30 Bewerbungen PRO MONAT abschicken. Ferner sind volljährige Kinder verpflichtet übergangsweise jede Arbeit (Aushilfsjobs usw.) zu suchen und anzunehmen.
Gruß
mitten im Abi. Die Schule ist zwar generell vorbei, aber es
gibt halt noch bis Mitte Juni die Prüfungen und somit gelte
ich bis dahin auch noch als Schüler.
Meine Eltern, verheiratet, leben dann noch mit meinen beiden
älteren Brüdern hier im Haus.
Habe mehrere Bewerbungen für eine Ausbildung losgeschickt,
aber kriege meistens nur gesagt, dass sie schon jemanden
gefunden haben oder ein Praktikum wollten (was aber noch in
meiner Schulzeit gewesen wäre).
Die Frage ist nun: Sind meine Eltern mir unterhaltspflichtig
oder zieht ihr Argument, dass ich ja freiwillig ausziehe und
sie mir daher nichts schuldig sind?
Danke für eure Antworten!
Da ich nichts speziell auf meinen Fall finden konnte, hoffe
ich dass es okay ist, wenn ich eine neue Nachricht eröffne.