Sind meine Schulden verjährt?

Hallo!
Meine Schulden sind im Jahre 2003 entstanden, ohne Mahnverfahren und ohne Titel, es wurde eine Ratenzahlung vereinbart, das letzte Mal, dass ich etwas überwiesen hatte, war im Jahre 2006, ich habe nie auch nur ein Schreiben, eine Erinnerung oder sonst irgendwas von dem Gläubiger bekommen. Nun, im Juli 2010 fordern sie mich auf, bis zum 18. August alles zu bezahlen, ansonsten schicken sie mir den Gerichtsvollzieher nach Hause. Kann ich mich hier auch auf die 3 Jahre Verjährungsfrist berufen

Kommt darauf an aus was die Schulden sind

verjährungsfristen stehen hier:
http://schuldenfrust.de/Verj.fristen%20neu.pdf

Huhu,

soweit ich weiß, hast du dich ja auf eine Ratenzahlung eingelassen und somit sicher ein Schreiben bekommen, in dem stand, dass dass- wenn du die Raten nicht zahlst, die gesammte Forderun sofort fällig wird.
So ist das eigentlich.

Und sobald du einmal gezahlt hast, gibt es meines Wissens auch keine Verjährungfrist…

Gruß C.

Kommt darauf an aus was die Schulden sind

verjährungsfristen stehen hier:
http://schuldenfrust.de/Verj.fristen%20neu.pdf

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Kommt von einem Fitnessstudio, in dem ich mich nicht abgemeldet hatte, als ich von Berlin nach Stuttgart zog. Also Dienstleistungsentgelt 3 Jahre würde ich jetzt mal tippen…?!

Nein, ein Schreiben gab es nicht und unterschrieben habe ich auch nichts, soweit ich mich erinnere.
Da erzählt eben auch jeder etwas anderes. Zum einen hätte der Glaubiger reagieren müssen mind. in den 3 Jahren seitdem die Zahlung eingestellt wurde, aber zum anderen gilt eine 30jährige Verjährungsfrist bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, was auch immer dafür nötig ist. Es gab vom Fitnessstudio lediglich Mahnungen, dann haben sie sich auf eine Ratenzahlung eingelassen und dann habe ich nie wieder etwas gehört.

sorry, da kann ich nicht weiter helfen. frag mal beim anwalt oder bei einer schuldnerberatung nach.

Bitte prüfen, ob nicht doch ein Titel erwirkt wurde. Gerichtsvollzieher kann nur kommen, wenn die Forderung tituliert ist. Dann Verjährung 30 Jahre, wobei Zinsen nach drei Jahren verjähren, wenn sie nicht gesondert tituliert wurden oder in den letzten drei Kalenderjahren gezahlt wurde. Die Drohung mit dem Gerichtsvollzieher kommt allerdings häufig auch dann, wenn noch kein Titel vorliegt.

Sicherheitshalbe sofort die Einrede der Verjährung erklären. Sollte ein Mahnbescheid kommen, Widerspruch einlegen.

Wenn es allerdings ein Darlehen oder Dispo von der Bank/Spk. war, gelten evtl. andere „Verjährungsfristen“. Da kommen dann evtl. noch mal 10 Jahre Verjährungshemmung dazu. Dann macht ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid evtl. keinen Sinn. Ggf. mal eine Beratungsstelle aufsuchen.

So, mehr geht auf diesem Wege nicht.
Alles Gute

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Es war ein Fitnessstudio, bei dem ich vergessen hatte, mich nach Umzug abzumelden. Sie hatten lediglich die Forderung angemahnt, wir hatten uns dann aufgrund der Umstände auf einen niedrigeren Betrag geeinigt. Die Verhandlungen liefen damals über eine Anwältin, die mich in meinem Schuldenberg unterstützt hatte. Da gabs damals noch mehr Gläubiger. Ich weiss nicht, wie ein Titel aussieht, einen Mahnbescheid gab es zumindest nie.

Also: Gläubiger bzw. Gläubigervertreter anrufen und nachfragen, ob ein Titel existiert. Wenn kein Titel existiert, auf Verjährung hinweisen und sofort die schriftliche Einrede der Verjährung erheben. Dann dürfte die Sache erledigt sein.

Wenn gesagt wird, dass ein Titel existiert, sagen, dass Ihnen dieser nicht bekannt sei und eine Kopie anfordern. Gleichzeitig ebenfalls eine Forderungsaufstellung anfordern.

Titel sind: ein Vollstreckungsbescheid, ein Gerichtsurteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis.

Danke danke danke!!! :o)

Nein, denn ohne Titel und Mahnung gibt es auch keine Schulden. Einen Titel haben die Gläubiger mit Sicherheit und selbst ein Brief stoppt die Verjährungsfrist. Ich würde hier jetzt etwas dazu schriftlich vereinbahren, denn ansonsten laufen die Zinsen nur noch stärker auf.

Hallo,
wenn kein Titel (Vollstreckungsbescheid, Versäumnisurteil etc.) erwirkt wurde, ist
die Forderung verjährt. Die letzte Rate und damit Anerkennung der Forderung
wurde in 2006 geleistet. Ab Ende des Jahres 2006 beginnt die Verjährungsfrist,
also 3 Jahre (2007 + 2008 + 2009). am 1.1.2010 ist die Forderung verjährt. ABER:
wenn vorher ein Schuldtitel erwirkt wurde, dann gilt die 30-jährige Verjährung.
Man kann auch ein Titel erwirken, wenn der Schuldner nicht auffindbar ist, durch
öffentliche Zustellung. D.h., man muss nicht zwingend Post erhalten haben, wenn
man umgezogen ist, evtl. sogar mehrfach. Ich würde die Einrede der Verjährung
geltend machen (Hiermit mache ich Verjährungseinrede geltend gegen Ihre
Forderung. Falls Sie nicht von einer Verjährung ausgehen, bitte ich um
entsprechenden Nachweis). Solange man Zahlungen leistet, gibt es keine
Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt nach der letzten Rate. Ratenzahlung
bedeutet immer Forderungsanerkennung.
Fazit: ohne Titel ist die Forderung verjährt.
Viele Grüße
micha

Ja, denn die Schulden hätten bis zum 31.12.2006 per Mahn - oder Vollstreckungsbescheid geltend gemacht werden müssen. Dann verläft noch das Jahr 2007, 2008 und 2009 bis zum 31.12. und ab 01.01.2010 sind dies verjährt.
Wenn ein Gerichtsvollzieher kommt können Sie ihm ja die Verjährung erklären.

Wir hoffen wir konnten helfen.