Sind mit der Aussage: „Zulässig sind nur Hohl- und Falzziegel“, nur Hohlziegel und Hohlfalzziegel oder auch allgemein Falzziegel gemeint?
Hinweis:
Es gibt Hohlziegel ohne Falz und Hohlfalzziegel also mit Falz, dann gibt es speziel Falzziegel nach DIN EN 1304 wie
Muldenziegel, Strangfalzziegel,Flachfalzziegel, Glattziegel mit Falz, handgeformte Ziegel mit Falz, Verschiebeziegel mit Falz und …
Sind diese Falzziegel auch gemeint?
Die Behörde will nur Hohlziegel und Hohlfalzziegel zulassen.
Für eine ernstgemeinte Antwort herzlichen Dank. Gruß Bernd
Hallo !
Die Gemeinde will wohl aus gestalterischen- oder Denkmalschutzgründen im B-Plan,Gestaltungssatzung… HOHLziegel haben.
Das sind ja auch die historischen Ziegelformen,die in Ausführung und Farbe passen werden.
Hohl- oder S-Pfannen
Ob die nun einen Falz haben oder nicht,spielt keine Rolle.
Hauptsache es sind eben „hohle“ Pfannen,denn die machen die Optik aus.
Fälze dienen der besseren Wasserdichtigkeit,sie sind unsichtbar.
Will man um die möglicherweise missverständliche Formulierung „Hohl-und Falzziegel“ streiten ?
Kann es denn sein,es sind auch Falzziegel gemeint/gewünscht sowieso nicht ? Ein Falzziegel kann alles sein,das hätte ja überhaupt keinen Sinn,den vorzuschreiben,denn Fälze,die man nicht sieht,sollen vorgeschrieben sein ? Wo es doch garantiert nur um die Optik gehen wird ?
Die Gemeinde würde sich m.E. mit Recht auf den Schutzzweck der Satzung berufen (was sollte erreicht werden ?),und das wird das einheitliche Bild der Deckungen mit Hohlziegeln sein.
Sicher kann man auch auf Nachbarhäuser verweisen,die es wunschgemäß so eindeckten.
MfG
duck313
IMHO ist es keine gute Idee, sich mir dem Bauamt, gar der Denkmalschutzbehörde nachträglich in juristischen Spitzfindigkeiten ergehen zu wollen
Grds. haben Hohlziegel eine deutliche vertikale Unterbrechung der Deckung, Falzziegel wirken eher wie ein horizontales Band.
Bevor Rückbau droht, würde ich mir die in Frage kommenden Ziegelformen mit Musterfoto einer gedeckten Fläche und exakter Typbezeichnung daher vorher amtlich abstempeln lassen
G imager
Hallo,
vorweg: Ich habe von der Materie Null Ahnung.
IMHO ist es keine gute Idee, sich mir dem Bauamt, gar der
Denkmalschutzbehörde nachträglich in juristischen
Spitzfindigkeiten ergehen zu wollen
Also eine besondere Spitzfindigkeit sehe ich da nicht. Die Formulierung „Hohl- oder Falzziegel“ kann in der deutschen Sprache nur eines bedeuten, nämlich dass BEIDE Ziegelarten möglich sind.
Wozu machen wir überhaupt noch Gesetze, wenn hier geraten wird sich, trotz eindeutiger Sachlage, „nicht mit dem Bauamt anzulegen“?
Erstaunte Grüße
Anwar
mir geht es um den eindeutigen begriff: Hohl- und Falzziegel. Was die Behörde meint ist zweitrangig. Sind Falzziegel nach DIN erlaubt Ja oder Nein! Mehr nicht. Ob aus städtebaulichen Begründungen nur Hohlziegel oder Hohlfalzziegel erlaubt sein sollen, sollte meiner Ansicht nach die Formulierung „Hohlziegel“ genügen. Denn auch Hohlfalzziegel sind Hohlziegel, aber eben zusätzlich mit Falz, denn wie zuvor gesagt, den Falz sehe ich in der Eindeckung nicht.
Ich Bitte um eine klare Definition gemäß der Deutschen Rechtschreibung!
lekker
Hallo !
Das habe ich mir schon gedacht,man will nach Grammatikregeln und nicht nach Denkmalschutz- oder Bebauungsplanregeln an die Sache
herangehen !
Und ich verstehe auch nicht wo das Problem ist ?
- Wahl „Hohlziegel“
auch gestattet „Hohlziegel mit Falz“
Wenn man nach Grammatik an die Sache rangeht,dann widerspricht es der Grundaussage und gewünschter Anforderung.
Und das will man nun herausfordern und womöglich einklagen,wenn die Behörde „uneinsichtig“ ist ?
Ein „Falzziegel“ muss nicht „hohl“ sein,was aber garantiert das Hauptkriterium ist.
So wie es geschrieben steht „Hohl- und Falzziegel“ bedeutet es m.E. nach eben „Hohlziegel“ und „Falzziegel“,was sich entweder fast widerspricht oder die Auswahl nahezu beliebig macht.
Jede Ziegelform wäre zulässig.
Grammatisch korrekt hätte es dann „Hohl- oder Hohlfalzziegel“ lauten müssen.
In beiden Fällen ist das Wortteil „-ziegel“ ausgelassen worden,es bestimmt aber unterschiedliches.
Eindeutig wäre „Hohlziegel/Hohlfalzziegel“ oder „Hohlziegel mit/ohne Falz“
mfG
duck313
Hallo Druck 313,
ja, so kommen wir der Sache schon näher: Es fehlt offensichtlich an der Eindeutigkeit, denn so wie es geschrieben steht, macht es die Auswahl beliebig, sofern das Merkmal Hohl- (ziegel) oder Falz- (ziegel) vorhanden ist.
Ein Falzziegel muß nicht zwangsläufig hohl sein, es gibt natürlich auch glatte Falzziegel.
Die DIN EN 1304 „Dachziegel für überlappende Verlegung“ beschreibt unter 4.1.1 Falzziegel:
Dachziegel, welche in Längsrichtung und in Querrichtung mit einem einfachen oder mehrfachen Falzsystem zusamen gefügt werden. ANMERKUNG: Sie können profiliert sein oder eine ebene Sichtfläche aufweisen.
Verstehst Du das auch so?
lekker