Hallo Herbert,
erst mal vielen Dank für die Antwort.
Also ganz so einfach war es nicht.
Ja klar, mein Beispiel war auch bewusst übertrieben formuliert. Ich wollte damit nur meine Zweifel andeuten, ob es tatsächlich jemanden gab, der an den Tatort ging, dort z.B. die Fußspuren ausmass oder Stoffreste von einem Kittel suchte und dann an Hand dessen folgerte „Das ist doch genau die Schuhgrösse des Müllers“ bzw. „So einen Kittel trägt doch der Schmied Peter, wollen wir doch mal sehen, ob er ein passendes Loch in seinem Kittel hat“ usw.
Vielleicht war es ja tatsächlich so, ich weiss es nicht.
Es gab nicht nur ein ganz klares Regelwerk an Gesetzen, an das
man sich zu halten hatte
Das ist schon klar, aber damals wie heute, das Regelwerk ist das eine, sich dran halten das andere. Oder sind die Sachen, die ich so in der Schule gelernt habe, von Raubrittern z.B. , die sich einfach ein paar Kaufleute griffen und sie solange im Turm schmoren liessen, bis die Verwandtschaft Lösegeld zahlte, nicht wahr? Das war gewiss auch nicht Regel- und Gesetzeskonform. Aber das ist eigentlich schon eine andere Frage…
So steht z.b. in besagtem Sachsenspiegel beim Thema
Vergewaltigung unter anderem: "…nehmen sie den
Friedensbrecher fest,
Tja, aber da sehe ich immer noch das Problem. Wie bekam man denn heraus, wer der „Friedensbrecher“ war? Bei Vergewaltigung noch einfach, wenn die betreffende Frau den Mann erkannt hatte, konnte sie ja was erzählen, aber ein Ermordeter hat eben nicht mehr viel zu erzählen. Wie ist man da vorgegangen? Spurensuche -> Auswertung usw. oder einfach am Ort rumgelaufen, Leute befragt -> „ja, der Schulze, der hat sich schon immer mit dem Ermordeten gestritten und gerauft“ und wenn das mehr als zwei erzählten, stand der Mörder fest, ob er es nut tatsächlich war oder nicht (wieder etwas vereinfacht gesagt). Oder?
und kann er dann nicht überführt werden,
so sollen sie deshalb keine Nachteile haben, wenn sie ihn vor
Gericht bringen." (drittes Buch des Landrechts, 1)
Da habe ich jetzt aber echte Verständnisprobleme. Wenn er dann „nicht überführt werden kann“ wird er trotzdem „vor Gericht“ gebracht??? Und wer soll dann „keine Nachteile“ haben, die, die ihn (fälschlicherweise?) verdächtigt, festgesetzt haben? Zeigt das nicht eher, daß der Verdächtigte relativ schlechte Karten hatte? Oder was verstehe ich da jetzt falsch?
Den Rest überlasse ich den Rechtsexperten des deutschen
Hochmittelalters…
Ja, vielleicht meldet sich ja noch jemand…
Viele Grüße
Marvin