Sind Mittelalterkrimis realistisch?

Hallo Mittelalterkenner,
ich habe gerade zur Entspannung einen sogenannten „Mittelalterkrimi“ gelesen, d.h. so ca. 1200 wird ein Abgesandter ermordet und ein zu Unrecht Verdächtigter macht sich selbst auf die Suche nach dem Mörder.
Wie realistisch sind eigentlich solche Szenarien? Ich meine jetzt nicht die Details, den geschichtlichen Hintergrund und so, sondern die mir anachronistisch erscheinende Annahme, daß irgendwer im MA solche heutige Detektivarbeit geleistet hat. Hat man sich tatsächlich mit solchen Kleinigkeiten abgegeben? Um es mal vereinfacht zu formulieren, hat man nicht vielmehr sich einen geschnappt, von dem geredet wurde, er sei der Täter, ihn auf die Streckbank gelegt und so lange verlängert, bis er zugegeben hat, daß er es war, auch wenn er tatsächlich meilenweit weg war?
Wie sah es also tatsächlich aus? Wobei mir klar ist, daß der Begriff Mittelalter sowohl zeitlich als auch räumlich zu groß ist, um das pauschal zu beantworten. Nehmen wir also ruhig das Deutsche Reich um 1200 (oder irgendeinen anderen passenden Ort und passende Zeit).

Vielen Dank
Marvin

Also ganz so einfach war es nicht.
Es gab nicht nur ein ganz klares Regelwerk an Gesetzen, an das man sich zu halten hatte sondern auch klare Vorgaben im Bezug auf die Folter. Lies mal z.b. den Sachsenspiegel von Repgow aus dem Jahr 1230.

So steht z.b. in besagtem Sachsenspiegel beim Thema Vergewaltigung unter anderem: „…nehmen sie den Friedensbrecher fest, und kann er dann nicht überführt werden, so sollen sie deshalb keine Nachteile haben, wenn sie ihn vor Gericht bringen.“ (drittes Buch des Landrechts, 1)

Den Rest überlasse ich den Rechtsexperten des deutschen Hochmittelalters…

schöne Grüße

Herbert

Hallo Herbert,
erst mal vielen Dank für die Antwort.

Also ganz so einfach war es nicht.

Ja klar, mein Beispiel war auch bewusst übertrieben formuliert. Ich wollte damit nur meine Zweifel andeuten, ob es tatsächlich jemanden gab, der an den Tatort ging, dort z.B. die Fußspuren ausmass oder Stoffreste von einem Kittel suchte und dann an Hand dessen folgerte „Das ist doch genau die Schuhgrösse des Müllers“ bzw. „So einen Kittel trägt doch der Schmied Peter, wollen wir doch mal sehen, ob er ein passendes Loch in seinem Kittel hat“ usw.
Vielleicht war es ja tatsächlich so, ich weiss es nicht.

Es gab nicht nur ein ganz klares Regelwerk an Gesetzen, an das
man sich zu halten hatte

Das ist schon klar, aber damals wie heute, das Regelwerk ist das eine, sich dran halten das andere. Oder sind die Sachen, die ich so in der Schule gelernt habe, von Raubrittern z.B. , die sich einfach ein paar Kaufleute griffen und sie solange im Turm schmoren liessen, bis die Verwandtschaft Lösegeld zahlte, nicht wahr? Das war gewiss auch nicht Regel- und Gesetzeskonform. Aber das ist eigentlich schon eine andere Frage…

So steht z.b. in besagtem Sachsenspiegel beim Thema
Vergewaltigung unter anderem: "…nehmen sie den
Friedensbrecher fest,

Tja, aber da sehe ich immer noch das Problem. Wie bekam man denn heraus, wer der „Friedensbrecher“ war? Bei Vergewaltigung noch einfach, wenn die betreffende Frau den Mann erkannt hatte, konnte sie ja was erzählen, aber ein Ermordeter hat eben nicht mehr viel zu erzählen. Wie ist man da vorgegangen? Spurensuche -> Auswertung usw. oder einfach am Ort rumgelaufen, Leute befragt -> „ja, der Schulze, der hat sich schon immer mit dem Ermordeten gestritten und gerauft“ und wenn das mehr als zwei erzählten, stand der Mörder fest, ob er es nut tatsächlich war oder nicht (wieder etwas vereinfacht gesagt). Oder?

und kann er dann nicht überführt werden,
so sollen sie deshalb keine Nachteile haben, wenn sie ihn vor
Gericht bringen." (drittes Buch des Landrechts, 1)

Da habe ich jetzt aber echte Verständnisprobleme. Wenn er dann „nicht überführt werden kann“ wird er trotzdem „vor Gericht“ gebracht??? Und wer soll dann „keine Nachteile“ haben, die, die ihn (fälschlicherweise?) verdächtigt, festgesetzt haben? Zeigt das nicht eher, daß der Verdächtigte relativ schlechte Karten hatte? Oder was verstehe ich da jetzt falsch?

Den Rest überlasse ich den Rechtsexperten des deutschen
Hochmittelalters…

Ja, vielleicht meldet sich ja noch jemand…

Viele Grüße
Marvin

Detektivarbeit, Indizien, Inquisition
Hallo Marvin,

im MA war zunächst das Gottesurteil maßgeblich: zwei streiten sich, müssen sich dann einem Gottesurteil stellen (um die Wette laufen, Feuer- oder Wasserprobe), der Gewinner hat recht.

Ausgerechnet die vielgescholtene Inquisition brachte hier einen wesentlichen Fortschritt: den Indizienprozess, was spricht für eine Aussage, was dagegen? Die Figur des William von Baskerville in „Der Name der Rose“ ist so eine Anspielung in diese Richtung (Stichwort „Nominalismus“).

Gruß,
Andreas

Ja klar, mein Beispiel war auch bewusst übertrieben
formuliert. Ich wollte damit nur meine Zweifel andeuten, ob es
tatsächlich jemanden gab, der an den Tatort ging, dort z.B.
die Fußspuren ausmass oder Stoffreste von einem Kittel suchte
und dann an Hand dessen folgerte „Das ist doch genau die
Schuhgrösse des Müllers“ bzw. „So einen Kittel trägt doch der
Schmied Peter, wollen wir doch mal sehen, ob er ein passendes
Loch in seinem Kittel hat“ usw.

Sowas nennt sich Forensik und das gibt es erst im 19ten Jarhundert. Was aber vermutlich auch schon in frührerer Zeit niemanden daran gehindert hat 1 und 1 zusammenzuzählen. Eine systematische Tatortabarbeitung hat es sicher nicht gegeben aber jemanden wirklich wegen einer Kausalkette zu überführen ist auch in dem Zeitrahmen denkbar. Die Leute waren nicht so dumm, wie gemeinhin gern gedacht wird.

auf jeden Fall gab es den Unterschied zwischen Adel und Volk und dabei wieder zwischen freien Bürgern, freien Bauern und Leibeigenen usw., also innerhalb des damaligen Kastensystems. Ein Leibeigener konnte einen Adligen nicht so einfach anzeigen, da er sein Eigentum war (im Grunde ein Sklave). Innerhalb einer freien Stadt war das vielleicht anders. Außerdem hatte ein Leibeigener gar nicht die (geistigen) Möglichkeit oder die Zeit, Nachforschungen anzustellen. Schließlich konnten die Wenigsten lesen, schon gar nicht Latein, das die Amtssprache war. Die Gerichtsbarkeit wurde vom Adel beherrscht. Es wäre also höchstens möglich, daß ein Adliger Nachforschungen anstellt. Und dann wäre das vermutlich auf eine Blutrache hinausgelaufen und nicht auf einen Prozess. Aber wer weiss …

und kann er dann nicht überführt werden,
so sollen sie deshalb keine Nachteile haben, wenn sie ihn vor
Gericht bringen." (drittes Buch des Landrechts, 1)

Da habe ich jetzt aber echte Verständnisprobleme. Wenn er dann
„nicht überführt werden kann“ wird er trotzdem „vor Gericht“
gebracht??? Und wer soll dann „keine Nachteile“ haben, die,
die ihn (fälschlicherweise?) verdächtigt, festgesetzt haben?
Zeigt das nicht eher, daß der Verdächtigte relativ schlechte
Karten hatte? Oder was verstehe ich da jetzt falsch?

Ja, er wird verdächtigt, vor Gericht gebracht und wenn seine Schuld dann nicht bewiesen werden konnte, dann hatten auch die nichts zu befürchten, die ihn zu unrecht beschuldigt hatten. Man kann auch heute nicht einfach hergehen und jeden wegen Vergewaltigung beschuldigen - gibt auch massig Probleme.

Nur noch kurz ein Wort zu dem in einer anderen Antwort gebrachten „Gottesurteil“ - das waren oft geregelte Zweikämpfe.

Gruß

Herbert