nehmen wir als hypotetischen Fall eine Fahrgemeinschaft aus 2 Personen.
Da einer der beiden kein Auto zur verfügung hat verspricht er dem Fahrer, am Ende jeden Monats die Hälfte der Spritkosten zu übernehmen.
Das ganze wird nur mündlich abgesprochen und nie schriftlich fixiert.
Ist der Mitfahrer nun auch rechtlich verpflichtet die Kosten auch wirklich zu bezahlen, oder müsste es dazu eine schriftliche Ausarbeitung geben?
Was ist, wenn ein weiterer Mitfahrer als Zeuge zur Verfügung stünde?
Ist der Mitfahrer nun auch rechtlich verpflichtet die Kosten
auch wirklich zu bezahlen, oder müsste es dazu eine
schriftliche Ausarbeitung geben?
Hast Du schon einmal am Bahnhofskiosk eine Zeitung gekauft? Bei Mc Donald’s einen Burger geholt? Dich biem Friseur hingesetzt und gesagt „Schneiden bitte“? Und - waren die Verhandlungen über die schriftlichen Verträge mühsam und langwierig?
Wohl kaum, und dennoch waren es Verträge. Diese kann man nämlich in aller Regel ohne jegliche Formvorschriften schließen, wenn man nicht gerade zB ein Haus kauft.
Was ist, wenn ein weiterer Mitfahrer als Zeuge zur Verfügung
stünde?
Das ist Glück für den Fahrer, ändert aber an der Wirksamkeit des Vertrags nichts.
Verträge müssen nicht schriftlich erfolgen und sind auch mündlich rechtskräftig.
z.B. wenn du im Laden etwas einkaufst.
Wenns dann um die Garantie geht, brauchst du aber meist den Kassenbon als Bewis für den geschlossenen Vertrag und die daraus entstandenen Ansprüche.
Das Problem liegt aber bei der Beweisführung.
Ohne Zeugen, kann auch der Richter nicht entscheiden wer jetzt wirklich recht hat.
Mit Zeugen wird es etwas einfacher, aber nicht unbedingst eindeutig.
Nur wenn es schriftlich vorliegt ist dikumentiert, was beide Parteien vereinbahrt haben, auch wenn dann manche Dinge noch unterschiedlich interpretierbar sind.