Sind mündliche Absprachen bindend?

Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich mündlicher Absprachen, welche auch im Nachhinein nicht schriftlich fixiert wurden.

Sind diese Absprachen dennoch bindend?

Beispiel: Der Arbeitnehmer soll/möchte eine Fortbildung machen, kann diese aber aus finanziellen Gründen nicht komplett selbst bezahlen. Der Arbeitgeber kommt mit ihm überein, daß der Lehrgang 50/50 geteilt wird, hält sich dann aber nicht an diese Absprache und fordert den kompletten Betrag zurück.

Hat der Arbeitnehmer nun die Möglichkeit, auf das Besprochene rechtmäßig zu bestehen, oder ist er aufgrund der Tatsache, daß kein Schriftstück existiert, dazu „gezwungen“ der Forderung nachzukommen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Thanée

Hallo,

Sind diese Absprachen dennoch bindend?

ja sind sie! Nur wie will man das Beweisen, hat Arbeitnehmer Zeugen, die auch Aussagen würden?

Solche Absprachen immer am besten Schriftlich machen!

Gruß

ja sind sie! Nur wie will man das Beweisen, hat Arbeitnehmer
Zeugen, die auch Aussagen würden?

Wo genau kann man das mit der Bindung denn nachlesen?
Es ist natürlich sinnvoll, (wichtige) Dinge besser schriftlich festzuhalten, aber man macht es leider nicht immer.

Zeugen gibt es nur insofern, daß man sich direkt nach der Absprache unterhalten hat, aber niemanden, der tatsächlich anwesend war.

Und wenn eine Absprache bindend ist: muß der Arbeitgeber nachweisen, daß er es NICHT gesagt hat, oder ist es wirklich umgekehrt der Fall?

Gruß
Thanée

Hallo,

Zeugen gibt es nur insofern, daß man sich direkt nach der
Absprache unterhalten hat, aber niemanden, der tatsächlich
anwesend war.

Hat der Arbeitgeber das auch so weitererzählt oder nur Arbeitnehmer?

Und wenn eine Absprache bindend ist: muß der Arbeitgeber
nachweisen, daß er es NICHT gesagt hat, oder ist es wirklich
umgekehrt der Fall?

Der jenige der was will muss nachweisen. Also der Arbeitnehmer.

Gruß

Der jenige der was will muss nachweisen.

Hallo,

soweit richtig.

Also der Arbeitnehmer.

soweit falsch, denn der AG will ja (mehr) Geld von dem AN.

Grüße
EK

Hallo,

Also der Arbeitnehmer.

soweit falsch, denn der AG will ja (mehr) Geld von dem AN.

tatsächlich der AG will mehr Geld vom AN, er will das ganze, nur wie will der AN den beweisen das AG ihm zugesagt hat, an der Fortbildung sich mit zu 50 % beteiligen, also bleibt doch der AN auf den Kosten sitzen?

Gruß

Hallo Xaz,

der AG trägt die Beweislast, dass für die von ihm zunächst bezahlte
Fortbildung eine Kostenbeteiligung des AN vereinbart war (wäre
anders, wenn der AN die bezahlt hätte und nun vom AG eine Beteiligung
an den Kosten verlangen würde). Handelt der AG aber durch Zeugen
(Personalchef…), hat er einen und der AN nicht. Der Rest ist dann
richterliche Beweiswürdigung. Für den AN spricht, dass der AG
überhaupt in Vorkasse getreten ist. Wenn der AG aber behauptet, es
sei vereinbart worden, der AN sollte das abstottern (quasi als
Darlehen oder Vorschuss), dann passt das ja zu der Bezahlung durch
den AG.

Eine andere Frage wäre, ob eine Kostenbeteiligung oder -tragung durch
den AN überhaupt in Frage kommt. Das hängt von der Art der
Fortbildung ab.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]