Hallo, liebe Spezialisten.
K e i n „hypothetischer Fall“, wie so viele hier …
Ich war/bin auf der Suche nach einer Psychotherapie. Am Anfang meiner Recherche hieß es (Internet, Ärzte), dass ich mehrere Therapeuten parallel aufsuchen und mit denen auch probatorische Sitzungen absolvieren kann, um festzustellen, „ob und bei wem die Chemie stimmt“.
Nun ist das so eine Sache mit Psychotherapeuten. Die haben teils lange Wartezeiten.
Chronologisch:
(1) Ich fand eine Psychotherapie, zu der ich sehr kurzfristig zu einer sog. „Sprechstunde“ gehen konnte.
Ich erhielt eine „Individuelle Patienteninformation …“ mit einer Art Diagnose und einer Empfehlung zur weiteren Behandlung und wurde auf eine Warteliste gesetzt.
(2) Ich fand eine weitere Psychotherapie, zu der ich gehen konnte und sowohl die Sprechstunde als auch die sich anschließenden probatorischen Sitzungen absolvierte. Im Ergebnis dieser Sitzungen wurde ein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt auf einen ersten Zyklus von 12 Behandlungsterminen.
(3) Dem Antrag wurde stattgegeben.
(4) Die Behandlungstermine haben heute begonnen und werden so gut es geht, wöchentlich fortgesetzt.
(5) Jetzt bin ich aber auch auf der Warteliste von (1) so weit hochgerutscht, dass ich auch hier Termine bekommen kann für probatorische Sitzungen. Diese würde ich gerne wahrnehmen, um die andere Therapeutin kennenzulernen.
Frage: Darf ich das? - Darf ich zu neuen probatorischen Sitzungen gehen, während schon eine Therapie läuft? - Zahlt das die Krankenkasse?
Bitte keine Antworten nur nach Bauchgefühl oder Rechtsempfinden, die helfen mir nicht weiter
Ich bräuchte rechtlich fundierte Aussagen,um zu wissen, wie ich mich verhalten soll.
Danke, liebe Grüße
Aarroz