ich habe mir letztes Jahr von meinem Vater einen Anteil von 30/100 an seinem Haus übertragen lassen.
Dafür sind nicht unerhebliche Notar-Beurkundungskosten (Veräußerungsvertrag Grundbesitz) und Grundbuchamtskosten (f. Eigentumsumschreibung und Katasterfortführung) angefallen.
Weiss jemand sicher ob ich dies in meiner Steuererklärung ansetzen kann?
Hintergrund: Es ist kein Kaufpreis geflossen, ich benutze die Immobile nicht selber und vermietet ist sie auch nicht, sondern wird von meinem Vater alleine bewohnt.
Wenn ja, Werbungskosten, Erwerbsnebenkosten?
Danke im Voraus für Eure Tipps!