Sind Notar- und Grundbuchamtskosten bei "Überlassung" steuerlich absetzbar?

ich habe mir letztes Jahr von meinem Vater einen Anteil von 30/100 an seinem Haus übertragen lassen.
Dafür sind nicht unerhebliche Notar-Beurkundungskosten (Veräußerungsvertrag Grundbesitz) und Grundbuchamtskosten (f. Eigentumsumschreibung und Katasterfortführung) angefallen.

Weiss jemand sicher ob ich dies in meiner Steuererklärung ansetzen kann?
Hintergrund: Es ist kein Kaufpreis geflossen, ich benutze die Immobile nicht selber und vermietet ist sie auch nicht, sondern wird von meinem Vater alleine bewohnt.
Wenn ja, Werbungskosten, Erwerbsnebenkosten?

Danke im Voraus für Eure Tipps!

Das passiert, wenn einem der Steuerberater „zu teuer“ war. Hier hätte eine vorangehende Beratung sicherlich eine Menge Geld retten können.

Zum Hintergrund siehe Naseweis.

Ergänzend dazu:

Sowas nennt man dann Schenkung. Wahrscheinlich ist der Wert von 30% des Grundstücks zuzüglich der Schenkungen der letzten zehn Jahre kleiner als 400.000 Euro, so dass hier nichts zu veranlassen ist.

Es gibt also keine Einkünfte, entsprechend gibt es auch keine Werbungskosten.

Der Vater hätte hier beispielsweise teilentgeltlich übertragen können (z.B. 50% geschenkt, 50 verkauft), um mit dem erzielten Kaufpreis seine Miete zu bezahlen.

Dann gäbe es Einkünfte.

Gegen welche Einnahmen möchtest du die Kosten abziehen, wenn du keine hast, bei Vermietung würde dies Über die AfA gehen.