Hallo
Mich würde mal was interessieren.
Wenn zwei Menschen (Mann und Frau) ihr ganzen Leben lang zusammen leben (als Paar) und sich alles im Leben teilen - er zahlt z.B. die Rechnungen und Miete, sie die Einkäufe usw).
Sind diese eigentlich irgendwie abgesichert? Ich meine, wenn z.B. der Mann irgendwann stirbt, so hat sie doch kein Anrecht auf seinen Rentenanteil, oder?
Auch wenn er plötzlich sie rauswirft, hat sie doch überhaupt nichts zu erwarten, auch wenn sie zum Hausstand mit beigetragen hat, oder?
Gibt es da irgendeine Regelung und muß man da irgendwas „vorbereiten“, damit diese Regelung angewandt werden kann?
da bin ich kein Experte, dennoch mal meine persönliche Einschätzung.
Das „Paar“ ist also nicht verheiratet, richtig? Ich vermute ganz stark, dass dann die rechtliche Situation nicht so „abgesichert“ ist, wie bei einer Heirat.
Dennoch ergeben sich (vermutlich) Rechte und Pflichten, sicherlich auch was die Versorgung angeht.
Ich vermute mal, das da das sog. „Gewohnheitsrecht“ greift.
Aber sorry, auch an die Experten hier, sollte ich falsch liegen.
die Vorsorge ist recht einfach: Man geht zum Standesamt und heiratet. Damit erwirbt man ein unschlagbares Komplettpaket inkl. steuerlicher Begünstigungen für alle Lebenslagen und den Todesfall.
Natürlich kann man auch 1001 untaugliche Versuche unternehmen den rechtlichen Vorteilen einer Ehe möglichst nahe zu kommen. Aber der Abstand bleibt immer recht groß.
Und mit „einfach nur so zusammenleben“ sind schon viele im Ernstfall ganz übel auf die Schnauze gefallen. Denn es gibt kein gesetzliches Erbrecht, keine Witwenrente, keinen Anspruch auf irgendetwas das nicht ausdrücklich vorher in beweisbarer Form vertraglich geregelt wurde (soweit überhaupt möglich).
wie, komplett, mit der ganzen Aussage.
Nur das „Komplettpaket“ wie Wiz so schön schreibt, sichert d. Partner ab.
Und das sogenannte Gewohnheitsrecht gibt es in D nicht.
MfG ramses90
Und das sogenannte Gewohnheitsrecht gibt es in D nicht.
MfG ramses90
Im deutschen Verwaltungsrecht wird traditionell
Gewohnheitsrecht als mögliche Rechtsquelle anerkannt.
Hi, naja, hätte dazu schreiben sollen, dass es das im geschilderten Fall nicht gibt.
http://de.jurispedia.org/index.php/Gewohnheitsrecht_…
Und selbst im Verwaltungs- und sonstigem Recht, gibt es das nur im sehr engen Rahmen und ist eigentlich nur ein Lückenfüller zum geschriebenem Recht.
MfG ramses90
im Todesfall bekommt die Hinterbliebene ca. 18% vom Bruttoeinkommen des Verstorbenen. Auch die Ehe hilft Dir also nicht, Deinen Lebensunterhalt zu sichern.
Private Vorsorge (HInterbliebenenabsicherung) kann man für Ehepartner und eheähnliche Gemeinschaften gleichermaßen treffen.