ich frage mich ob es strafbar ist Politiker (oder andere Personen des oeffentlichen Lebens) oeffentlich miteinander zu vergleichen.
Ich weiss dass es verboten ist Personen mit Hitler zu vergleichen.
Aber wenn „normale“ Vergleiche legal sein sollten (wie Merkel mit Sarkozy) wo ist die Grenze? Darf man z.B. Obama mit Bush oder Merkel mit Paris Hilton vergleichen?
Weiss jemand wie dir Rechtslage in Deutschland und anderen Laendern dazu aussieht?
Ich weiss dass es verboten ist Personen mit Hitler zu
vergleichen.
warum sollte das verboten sein?
Weil ich es gemacht habe und festgenommen wurde (wg. Beleidigung auslaendischer Staatsoberhaeupter). Weil Bush kein Staatsoberhaupt mehr ist duerfte es mittlerweile nur noch Beleidigung heissen.
Ich gehe davon aus, dass du einen beleidigenden Vergleich angestellt hast. Dann war die Beleidigung der Grund für das Verfahren, nicht aber der Vergleich als solcher.
Ich gehe davon aus, dass du einen beleidigenden Vergleich
angestellt hast. Dann war die Beleidigung der Grund für das
Verfahren, nicht aber der Vergleich als solcher.
Im theoretischen Fall handelte es sich um ein Transparent mit der Aufschrift „Club der Weltverbesserer“ und Abbildungen von Adolf H. und George Walker B. Da Weltverbesserer keine Beleidigung ist muss wohl der Vergleich ausschlaggebend gewesen sein - aber das Verfahren das dieser theoretische Fall nach sich gezogen haette waere auch eingestellt worden - fuer eine Festnahme haette es aber gereicht.
Theoretische und praktische Gruesse
Desperado
P.S.: Noch ne andere theoretische Frage: Darf jemand ein geschuetztes Logo (wie z.B. das der Nato) verwenden - mit Zusaetzen wie „No to“, „I hate“ oder es umdeuten wie „Notorious Aggressive Terror Organization“ bzw. Aufrufe wie „Destroy“, „Smash“… davorsetzen?
Im theoretischen Fall handelte es sich um ein Transparent mit
der Aufschrift „Club der Weltverbesserer“ und Abbildungen von
Adolf H. und George Walker B.
Das ist ja genau das, was ich gemutmaßt habe: Die Beleidigung liegt hier in dem Vergleich. Nicht der Vergleich als solcher ist strafbar, sondern die Beleidigung, die er enthält.
als Nichtjurist verstehe ich dies nicht ganz: Wuerde das bedeuten wenn jemand Bush z.B. zusammen mit Rice mit dem selben Satz darunter abgebildet haette dass es ebenso geahndet werden wuerde?
Ist die Bezeichnung „Weltverbesserer“ denn strafbar?
Gruss
Desperado
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Ich wundere mich, dass du das nicht verstehst. Denn es ist doch ganz offensichtlich, dass du dich über G. W. Bush beleidigend geäußert hast. Du hast ihn mit Adolf Hitler auf eine Stufe gestellt und - selbstverständlich ironisch! - dazu geschrieben, die beiden seien Weltverbesserer. Es war ja nicht deine Absicht, den Präsidenten zu loben, sondern ihn zu kritisieren; das hast du durch einen Vergleich mit einem Diktator getan, der beleidigend ist. Du darfst G. W. Bush nicht einfach einen Nazi nennen, so wenig wie man dich einen Nazi nennen darf.
Dieser Vergleich ist beleidigend. Aber nicht weil es sich überhaupt um einen Vergleich handelte. Es ist nicht strafbar, Politiker zu vergleichen, es ist strafbar, sie zu beleidigen.
Ich wundere mich, dass du das nicht verstehst. Denn es ist
doch ganz offensichtlich, dass du dich über G. W. Bush
beleidigend geäußert hast. Du hast ihn mit Adolf Hitler auf
eine Stufe gestellt
Und genau das meinte ich mit einem Vergleich - der im Endeffekt also doch strafbar ist, denn haette ich G. Bush nur Weltverbesserer genannt waere dies bestimmt kein Grund gewesen mich festzunehmen.
und - selbstverständlich ironisch! - dazu
geschrieben, die beiden seien Weltverbesserer. Es war ja nicht
deine Absicht, den Präsidenten zu loben, sondern ihn zu
kritisieren; das hast du durch einen Vergleich mit einem
Diktator getan, der beleidigend ist.
Dass ein Vergleich mit Hitler (fuer die meisten Personen) beleidigend ist sagt auch der gesunde Menschenverstand - aber wie sieht es mit Personen wie Milosevic, Sharon, Olmert, Bush usw. aus? Darf sich jemand beleidigt fuehlen wenn er mit einer dieser (ehemaligen) Staatsoberhaeupter auf eine Stufe gestellt wird oder nicht? Eine Verurteilung der „Vergleichsperson“ duerfte nicht relevant sein da Hitler auch nie (zumindest nicht nachdem er Reichskanzler wurde) verurteilt wurde.
Und genau das meinte ich mit einem Vergleich - der im
Endeffekt also doch strafbar ist, denn haette ich G. Bush nur
Weltverbesserer genannt waere dies bestimmt kein Grund gewesen
mich festzunehmen.
es geht nicht unbedingt darum, was auf dem Transparent stand, sondern wozu es gedacht war. Das Ziel war offensichtlich, GWB öffentlich herabzuwürdigen, und das ist, grob gesagt, die Erfüllung des Tatbestandes der Beleidigung. Dafür braucht es auch nicht Adolf Hitler, sondern es könnte auch das Konterfei eines anerkannten Vollidioten oder einer Ente sein, sofern offensichtlich ist, daß das Ziel ist, die Ehre des Betroffenen zu verletzen.
Hi,
sorry, dass ich hier noch mal ganz blöd nachfrage…
Aber demnach wäre jede Demo mit entsprechenden Plakaten und jede Büttenrede bzw. jeder Umzugswagen mit entsprechender Bedeutung eine Beleidigung?
Nur weil es ein Politiker ist?