Sind Polyacetal und Polyproplen nach Reach Verordnung besorgniserregend?

Hallo zusammen,
unsere Firma hat aus ausserhalb der EU Ersatzköpfe für elektrische Zahnbürsten importiert.

Der BUND e.V. fordert uns nun im Auftrag eines Kunden auf, anzugeben, ob diese aus besonders besorgnisseregenden Stoffen, nach REACH Verordnung bestehen.

Laut Herstellerangaben wurden die Köpfe und die Verpackung aus POM Polyacetal und PP Polypropylen hergestellt.
Die Liste der EU dieser „schwierigen Stoffe“ ist ja unter https://echa.europa.eu/candidate-list-table zu finden.
Leider muss ich gestehen, das ich kein Wort verstehe.

Hat hier jemand Erfahrung und würde uns helfen?

und im Lexikon der technischen Kunststoffe wird bei POM als Beispiel für die Verwendung auch „Zahnbürstenaufsätze“ erwähnt.

Direkt giftig oder bedenkliche Stoffe abgebend kann es also kaum sein.

und PP ist ein Universalkunststoff für alles und jedes, u.a. lebensmittelecht.

Wer euch nun eine Bestätigung aufsetzt um den Kunden zu beruhigen weiß ich auch nicht.
Wendet euch doch an den Hersteller. Üblich lässt sich der Besteller(Importeur) vom Hersteller diese Angaben bestätigen ob Richtlinien eingehalten wurden usw.
Verantwortlich bleibst aber Du als Händler.

MfG
duck313

Hallo,

POM und PP sind recht sichere Kunststoffe.
Beide können auch für Lebensmittel eingesetzt werden - aber:
Es gibt unzählige Arten, Hilfsstoffe und Verunreinigungen. Weichmacher, Farbstoffe,…

Soll doch bitte euer Vorlieferant sich dazu äußern.
Aber davon abgesehen bleibt IHR der Inverkehrbringer und seid haftbar.
Dann sollte man besser ein paar Proben selber analysieren lassen.

Hallo,

eine erste Anlaufstelle für solche Fragen ist in Deutschland die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html

Ansonsten Ingenieurbüros und freiberufliche Chemiker, die Beratung auf dem Gebiet REACH und Einstufung und Kennzeichung von Chemikalien anbieten.

Freundliche Grüße, myrtillus

Hallo zusammen,
danke für eure Antworten vorab. Also bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Medizin habe ich auch das Problem schon telefonisch geschildet. Leider konnte mir die Dame am Telefon da auch nicht weiterhelfen, weil Sie auch „keine Chemikerin“ ist.

Richtig. REACH gilt für Chemikalien in Europa.
Nicht für Zahnbürsten aus China.
In Europa könnte man ein Werkzeugnis mit der Angabe der verwendeten Stoffe bekommen.
Außerhalb wohl eher nicht.
Als Inverkehrbringer ist man für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich.
Da bleibt nicht anderes als die Teile von einer Zugelassenen Stelle prüfen zu lassen.
Eine Aussage es ist aber aus verträglichem Rohstoff gemacht hilft hier wenig.

Das ist auch ein Grund warum der Einkauf so günstig war. :wink:

the Raccoon

und verbinden mit einem Chemiker konnte oder wollte man dort nicht? Hast du hier angefragt?

Servus,

ach schon - in der VRC sind Hersteller und Exporteure von Waren in der Beschaffung von Zeugnissen und Zertifikaten aller Art recht einfallsreich. Nearly like original, Sir, even bedda dan original!

Schwierig ist es bloß, wenn sie schon bezahlt worden sind.

Schöne Grüße

MM

Auf der SVHC-Liste werden die Dinger nicht auftauchen. Gute Nachricht: Polymere sind von der Registrierung nach REACh ausgeschlossen. Schlechte Nachricht: Die Monomere müssen registriert sein. Wenn ihr also der Importeur sein, habt ihr die Monomere registriert? In ausreichenden Mengen inkl. aller vorgeschriebener Testdaten? CSR an die ECHA übermittelt? Falls nein: Ihr habt ein Problem, wurscht ob diese Polymere gefährlich sind oder nicht.