Durch die Rechtsprechung wurde in den letzten Jahren eindeutig geklärt, dass Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch erstellt werden dürfen. Dies ist auch im Gesetz festgeschrieben,
§ 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG.
„Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Schön, dass wir darüber geredet haben.
Ralph
schau mal auf die überschrift, dann findest du auch die frage.
Das macht so manches klarer!
halt ohne fragezeichen.
Aber wie soll ich dann erkennen, dass das die Frage ist? 
"soweit nicht eine […] öffentlich zugänglich gemachte
Vorlage verwendet wird. "Was ist es denn wohl, was eine Videothek macht? Eben, sie
macht ein Video „öffentlich zugänglich“.
ich lese den satz ganz anders.
„…soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“
es geht hier nicht um videotheken, sondern um tauschbörsen und downloadportale.
Heißt das ja oder nein ?
Ja oder nein was? Stell doch erst mal eine Frage, dann kann man auch eine beantworten.
Ralph
die privatkopie von filmen aus der videothek wäre legal. nur sind die dinger allesamt kopiergeschützt und DAS zu umgehen ist wiederum illegal.
mit dem Einwurf von Testare_ heißt das: In den meisten Fällen nein, weil die Dinger kopiergeschützt sind und diesen Schutz darfst du nicht umgehen.
Ralph
Kommt drauf an, womit man das kopiert.
Alles klar
Heißt das ja oder nein ?
Servus,
hast Du Dein eigenes Zitat eigentlich vollständig gelesen?
„soweit nicht eine […] öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“
Was ist es denn wohl, was eine Videothek macht? Eben, sie macht ein Video „öffentlich zugänglich“.
§53 (1) UrhG bezieht sich IMHO lediglich auf Kopien von Werken, die man in seinem Eigentum hat (= Sicherheitskopien).
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Außerdem ist es in Deutschland die gültige Rechtslage, dass man keinen wirksamen Kopierschutz umgehen darf (§§ 95a ff. UrhG). Nicht einmal für Sicherheitskopien.
Gruß,
Sax
Stell doch erst mal eine Frage, dann kann
man auch eine beantworten.
schau mal auf die überschrift, dann findest du auch die frage. halt ohne fragezeichen.
Hallo risho1399, post
ich glaub das ist riskant. Oder du besprichst das mal mit einem Rechtsanwalt.
LG Frank