Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in einer Mietwohnung. In Küche und Bad sind die Heizkörper über 30 Jahre alt und mit einem Regulierventil (kein Thermostatventil) ausgestattet. Dies führt dazu, dass sich die Heizkörper nicht regulieren lassen.
Sprich: Ich drehe die Heizung um 1 Millimeter (!!) auf und sie heizt dann ohne Unterlass und wird wahnsinnig heiß. Dies führt dazu, dass die Heizkosten bzw. der Verbrauch (abgelesen durch einen Elektronischen Heizkostenverteiler der Firma Techem) dieser beiden Heizkörper ins Unermessliche steigen…
Ich habe gelesen, dass Thermostatventile mittlerweile Pflicht sind, allerdings kein absoluter Handlungszwang von Seiten der Vermieters besteht, diese auch einzubauen.
Jetzt meine Frage: Kann ich aufgrund der Tatsache, dass sich die beiden Heizkörper nicht regulieren lassen und keine Thermostatventile eingebaut sind, eine Mietminderung verlangen bzw. durchsetzen, weil sie die Temperatur in den beiden Räumen nicht wirklich regulieren lässt (entweder kalt oder heiß)?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!
Vielen lieben Dank für alle Antworten!!
Beste Grüße
pamparius