Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in einer Mietwohnung. In Küche und Bad sind die Heizkörper über 30 Jahre alt und mit einem Regulierventil (kein Thermostatventil) ausgestattet. Dies führt dazu, dass sich die Heizkörper nicht regulieren lassen.
Sprich: Ich drehe die Heizung um 1 Millimeter (!!) auf und sie heizt dann ohne Unterlass und wird wahnsinnig heiß. Dies führt dazu, dass die Heizkosten bzw. der Verbrauch (abgelesen durch einen Elektronischen Heizkostenverteiler der Firma Techem) dieser beiden Heizkörper ins Unermessliche steigen…
Ich habe gelesen, dass Thermostatventile mittlerweile Pflicht sind, allerdings kein absoluter Handlungszwang von Seiten der Vermieters besteht, diese auch einzubauen.
Jetzt meine Frage: Kann ich aufgrund der Tatsache, dass sich die beiden Heizkörper nicht regulieren lassen und keine Thermostatventile eingebaut sind, eine Mietminderung verlangen bzw. durchsetzen, weil sie die Temperatur in den beiden Räumen nicht wirklich regulieren lässt (entweder kalt oder heiß)?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!
Vielen lieben Dank für alle Antworten!!
Mietminderung lässt sich aufgrund der Heizventile sicher nicht einfordern, aber du kriegst die Thermostat-Ventile im Baumarkt zum selber einbauen; das wird zugegebenermassen eine ziemliche Sauerei, lohnt sich aber auf jeden Fall.
ich denke schon, dass man in dem Fall die Miete mindern kann aber um ganz sicher zu gehen, auch über die Höhe der Mietminderung, rate ich, sich mit dem örtlichen Mieterschutzverein in Verbindung zu setzten.
Es kommt darauf an, ob mit der Heizung ausreichend hohe Temperaturen erreicht werden können und ob die Heizung möglicherweise extrem unwirtschaftlich arbeitet.
Beispielfall: Wenn eine unwirtschaftliche Heizungsanlage einen Mehrverbrauch an Energie in Höhe von 60% verursacht, dann sind bis zu 15% Mietminderung zulässig (OLG Düsseldorf, Az. 10 U 109/82, aus WM 1984, S. 54).
ich weiß leider nicht, ob es eine gestezliche Pflicht gibt tatsächlich regulierbare Ventile iSv Thermostatventilen auch nachträglich einzubauen.
Ich denke ich jedoch, dass die fehlende Regulierbarkeit eine Mietminderung rechtfertigt.
Die Mietminderung ist natürlich auf die Monate begrenzt, in denen tatsächlich geheizt wird.
Die Höhe der Minderung ist davon abhängig, welche Räume betroffen sind udn wie hoch die tatsächliche Gebrauchseinschränkung ist.
Ich halte (Bauchgefühl) eine Mietminderung von 10 -15 % der Gesamtmiete für angemessen.
da man sich in einer rechtlichen Grauzone befindet, würde ich dem Vermieter vorschlagen, Thermostatventiele für die entsprechenden Heizkörper einbauen zu lassen und ggf. die Kosten dafür zu teilen.
Eventuell lohnt es sich für Sie auch auf Ihre Kosten die Ventile einbauen zu lassen, wenn Sie vorhaben noch längere Zeit dort zu wohnen.
Hallo
Also das ganze hört sich scher nach einem Fall für den Mieterschutzbund bzw Anwalt an.
Seid ihr beim Mieterschutzbund oder habt ihr eine Rechtsschutzversicherung ? Wenn ja dann den Anwalt oder Mieterschutz aufsuchen. Man kann nicht von einem Mieter verlangen das er unermesslich hohe Heizkosten trägt weil der Vermieter zu geizig ist einen Thermostat oder sogar eine neue Heizung einzubauen.
Ich waren aber gleich vor bei einbau von einem Thermostat oder neuer Heizkörper wird der Vermieter mit hoher Wahrscheinlickeit die Miete erhöhen…
Grüße
bin eben erst auf Deine Anfrage gestoßen. Mit den Mutmaßungen/Nichtwissen hier wirst Du vermutlich nicht weitergekommen sein. Wie ist Dein Stand?
Die Heizungsanlagenverordnung sagt:
Nach der Heizungsanlagenverordnung müssen neue Zentralheizungen mit Thermostatventilen ausgerüstet sein. Für ältere Zentralheizungen galt eine
Nachrüstpflicht bis 30.9.1987.
Weiter unter: http://mietrecht-lexikon.net/download/C5fbe4e4fX1250…
Bei Nichteinhaltung macht er sich sogar strafbar! Siehe Ende des Dokumentes.
Demgemäß kannst Du eine umgehende „Nachrüstung“ verlangen (nicht auf Deine Kosten!). Nettes Schreiben an den Vermieter, Fristsetzung, Mietminderung ankündigen, pdf als Anlage beifügen.
Meines Erachtens könntest Du auch Heizkosten, zumindest für die letzten 3 Jahre, (teilweise) zurück fordern. Dies würde ich aber ohne Rechtsanwalt nicht machen.
Viel Glück,
Stella