Hallo!
Sind selbstaufblasende Schwimm-/Rettungswesten mit CO2-Patrone im Fluggepäck erlaubt?
MfG
http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/info_an…
"Diese Gegenstände dürfen Sie nicht mitnehmen
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
* Behälter mit Gasen
(…)"
also IMHO nein.
J~
NEIN!
Ich kann’s Dir mit 100%iger Garantie sagen … NEIN!
Hi Matias,
ein schwieriges Thema. Es gibt Westen die mit Gaspatronen ausgestattet sind, die eine Flugtauglichkeitsbescheinigung haben. Die kann man anmelden und hoffen, dass sie der Kapitän akzeptiert. Dem obliegt die endgültige Entscheidung.
Ich habe das Thema jedes Jahr mit sog. Lawinenairbags. Da hast Du 10 Passagiere auf fünf verschiedenen Verbindungen und dreimal klappts und zweimal nicht. Lustig wird es, wenn der Hinflug klappt und auf dem Rückflug wird die Mitnahme verweigert 
bye
Rolf
Hallo!
Danke für die bisherigen Antworten!
Inzwischen habe ich gefunden: Quelle IATA:
Druckzylinder mit nicht entzündbaren Gas in Schwimmweste eingebaut […] und bis zu 2 Ersatzpatronen.
JA: Erlaubt im oder als Handgepäck, erlaubt, wenn am eigenen Körper getragen […], Die Erlaubnis der Fluggesellschaft ist erforderlich.
NEIN: Der Flugkapitän muss über die Ladeposition informiert werden.
Es scheint also im Ermesen der Airline liegen. Ich habe noch immer keine Antwort von Air Berlin.
MfG
Aus welchem Grund ist das denn verboten? Der maximale Druckunterschiedszuwachs wäre ja 1 bar!?