Sind Schäden durch Schnee Versicherungsschäden?

Habe an einem vermieteten Gebäude massive Vereisung im Dach- und Dachrinnenbereich. Beim Auftauen läuft nun Wasser in die vermietete Wohnung und verursacht dort erheblichen Schaden an isolierten Wänden, Tapeten etc und nicht zulezt wird wohl der gesamte Dachkasten wegen des Wassers im Frühjahr ersetzt werden müssen. Im Moment kann der Schaden wegen der Vereisung auch nicht behoben werden.
Ist dies ein Fall für eine Gebäudeversicherung?

Hallo Heidebully,

nun - so schön wie der Winter auch seien kann mit all seiner weißen Pracht - hier zeigt er sich aber von der bösen Seite. Wenn du in deiner Gebäudeversicherung „Elementarschäden“ mitversichert hast, dann sollte die Regulierung kein Thema sein. Ansonsten - Versichert können sein Schäden durch: Feuer, LEITUNGSWASSER, Sturm, Einburch/Diebstahl und Vandalismus. Die Frage beantwortet sich damit von selbst, denn nichts trifft hier zu. Aber ich würde die Anfrage zur Schadensregulierung beim Versicherer in jedem Fall stellen. Mann kann ja nie wissen… Die Gestaltung deiner Police ist hier maßgeblich Entscheidend.
Ich wünsche Dir alles Gute für das Jahr 2011
mogi-le

Hallo,

dass kommt zunächst auf die Vertragsbedingungen an. In diesem Fall ist wohl nicht der Schnee schuld, es ist ja auch kein Unwetter. Das wird wohl keine Sache für die Versicherung sein. Ist der Schnee ursächlich für den Schaden muss in der Gebäudeversicherung die Elementarversicherung mit abgeschlossen sein. Die wird den Schaden prüfen und ggf. regulieren.

Gruß Mario

Das glaube ich nicht. Im Zusammenhang mit winterlichen Umständen sind regelmäßig z.B. Frostschäden an Zu- und Ableitungsrohren und Schäden durch Schneedruck mitversichert. Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass es zu den von Dir geschilderten Schäden, an einem Gebäude, wo vorher alles i.O. war, kommen kann. Die Versicherung wird sicher kaum die ohnehin fällige Gebäudesanierung bezahlen. Aber aus der Ferne ist das schwer zu beurteilen. Wünsche guten Rutsch…

Das Kleingedruckte Deiner Versicherung ist mir leider nicht geläufig.

Ich an Deiner Stelle würde die Gebäudeversicherung anrufen und einfach mal fragen.

Gruß Hubert

Hallo,

dies gehört nicht zu den versicherten Sachen!

VG René

Hallo,
leider nein. Keine der normalerweise versicherbaren Gefahren in der Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, erweiterte Elementarschäden) hat sich verwirklicht. Auch der Schneedruck bei den erweiterten Elementarschadenversicherung greift hier nicht, da dieser sich auf das Eigengewicht von Schnee und die daraus folgenden Schäden bezieht. Ein Fall für die Haftpflichtversicherung könnte der Fremdschaden werden, vorausgesetzt es liegt irgendwo ein Verschulden vor (was ich hier nicht erkenne),
viele Grüße
Andreas

Hallo,

ich bin jetzt da nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass des dir keine Versicherung zahlt. Ich würd aber mal mit der Gebäudevers. reden - evtl. geht da was. Ich meine aber, dass dies unter höhere Gewalt läuft bzw. nicht versicherbar ist.

Gruß
Martin
http://www.der-banker.de/

Hier kann ich nicht helfen

hallo heidebully,
leider kenne ich mich in dieser hinsicht nicht aus, aber ich schätze, die versicherung übernimmt nicht den schaden, da es höhere gewalt ist…
LG, ichbins
PS: ich hoffe für sie, dass ich total falsch liege mit meiner vermutung.

In der Regel nicht. In der Gebäudeversicherung sind in der Regel nur Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagelschäden mitversichert - was in diesem Fall nicht zutrifft. Sonstige Einschlüsse könnten gemacht werden, das hängt dann aber individuell von ihrem Vertrag ab. Mir wäre überhaupt nur eine Gesellschaft bekannt, bei der solch ein Schaden eventuell mitversichert sein könnte.

Moin,
ein frohes neues Jahr.
Leider kann ich die Frage nicht beantworten, fragen Sie einfach bei der Gebäudeversicherung nach. Es gibt mittlerweile so viele verschiedene Versicherungsbedingungen. ES gilt daher immer jeden Vertrag nur noch mit besten Bedingungen abzuschließen, und nicht nach den billigsten Prämien.

Gutes Gelingen kann ich nur wünschen.

Gruss
Norman

lese die bedingungen und frage deine gesellschaft

Hallo Heidebully,

Meines Erachtens - Nein!
Die Vereisungen am Dach wurden durch den Schnee verursacht. Schnee ist kein Leitungswasser. Auch mit Elementardeckung ist diese Sache nicht gedeckt. Bei einer Elementardeckung sind im Regelfall Schäden durch Schnee- oder EisDRUCK abgedeckt. Hier in diesem Fall ist es Schmelzwasser. Ich sehe ehrlich gesagt keine Chancen.
Beste Grüße
Winni

Fällt unter Elementarschäden das kommt auf Ihren Versicherungsschutz an was Sie haben hier sollten Sie sich ihren Vertreter kommen lassen.
Wenn schon nicht dieser Schaden bezahlt würde, der nächste Winter kommt bestimmt.