Sind Schichtzuschläge Einkommen?

Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin einer von 1,3 Millionen Hartz4-Empfängern die einer geregelten Arbeit nachgehen. Ich beklage mich auch nicht darüber im Gegenteil, aber dass man über jeden Euro den man verdient nachdenken muss, ob man Ihn behalten kann oder nicht versteht sich von selbst.
Nun ist es so. In der Firma in der ich tätig bin, wird auf 3-Schichten umgestellt.
Meine Frage lautet folgender Maßen: die dabei gezahlten Schichtzuschläge dürfen die als Einkommen angerechnet werden? Sind Zuschläge überhaupt als Einkommen anzusehen?
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antworten.
MfG

soweit ich weiß, leider ja!

Lieber Kermit, tut mir leid - aber z.Zt. kann ich keine Frage beantworten. Alles Gute!

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2010 (nicht rechtskräftig), L 7 AS 81/09, sind Leistungen nach dem SGB II ohne Anrechnung von Nachtarbeitszuschlägen zu gewähren.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass mein Statement auf Ihrer Anfrage lediglich Ihnen ermöglichen soll, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine andere rechtliche Beurteilung ergeben.