Angenommen, eine elterliche Immobilie, die an Sohn oder Tochter vermietet war, wird per Überlassung/Schenkung von den Eltern auf Sohn/Tochter übertragen. Die Immobilie ist noch nicht abgezahlt, eine andere Immobilie der Eltern ist darauf mit einer Hypothek belastet, die von den Eltern weiterhin abgezahlt wird. Könnten die Eltern die Schuldzinsen in ihrer Steuererklärung auch nach der Überlassung als steuermindernd geltend machen? Und wenn ja, wo wären sie einzutragen – denn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gäbe es ja nicht mehr?
In der Hoffnung auf erhellende Antwort grüßt
helskel