Sind Schuldzinsen nach Schenkung weiterhin steuerlich absetzbar?

Angenommen, eine elterliche Immobilie, die an Sohn oder Tochter vermietet war, wird per Überlassung/Schenkung von den Eltern auf Sohn/Tochter übertragen. Die Immobilie ist noch nicht abgezahlt, eine andere Immobilie der Eltern ist darauf mit einer Hypothek belastet, die von den Eltern weiterhin abgezahlt wird. Könnten die Eltern die Schuldzinsen in ihrer Steuererklärung auch nach der Überlassung als steuermindernd geltend machen? Und wenn ja, wo wären sie einzutragen – denn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gäbe es ja nicht mehr?

In der Hoffnung auf erhellende Antwort grüßt
helskel

Die Eltern können mangels Vermietungseinkünften keine Schuldzinsen abziehen. Die Veranlassung der Aufwendungen zur Einkünfteerzielung ist entfallen.

Das Kind kann mangels Aufwendungen keine Schuldzinsen abziehen.

Da hätte man vorher jemand fragen müssen.

Was wird denn mit der „anderen Immoblie“ der Eltern gemacht?

Hallo @EnnoB,

vielen Dank für die Auskunft. Die andere Immobilie wird von den Eltern selbst bewohnt.

Gruß
helskel