Sind SMD-LED Leuchtmittel laut StVO erlaubt ?

Hallo,

ich habe in ebay zB unter
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=26… Leuchtmittel als Ersatz für konventionelle H4-Lampen gefunden, die in SMD-LED gefertigt sind und somit sowohl ein „weißeres“ Licht erzeugen wie auch eine längere Lebensdauer haben als normale Halogen H4-Lampen. Angeboten werden von denselben Händlern auch Einsätze für H7 und so weiter.

Frage:
sind diese Leuchtmittel erlaubt oder gibt es gar keine Vorschrift über die in den Hauptscheinwerfern eingesetzten Leuchtmittel???

Die Frage stelle ich weil der Anbieter aus China liefert und möglicherwise die StVO Deutschlands und sonstige Vorschriften nicht kennen mag.

Danke im Voraus für die Info

Gruß

Hallo,

Hallo!

Frage:
sind diese Leuchtmittel erlaubt oder gibt es gar keine
Vorschrift über die in den Hauptscheinwerfern eingesetzten
Leuchtmittel???

Direkte Vorschriften zu Leuchtmitteln wirst du aufgrund der bereits verbauten Vielfalt (Bilux, Halogen [H1, H4, H7], Xenon, etc pp) nich finden. Da der Hersteller aber in China sitzt u auf den Bildern der Birnen selber keinerlei Hinweise auf ne Zulassung (e-Kennzeichnung!) zu finden sind, wär ich damit äusserst vorsichtig. Letztendlich is der Halter eines Fahrzeuges für die komplette Verkehrssicherheit verantwortlich u darf dann, ggf mitm Fahrer zusammen, aufgrund erloschener Betriebserlaubnis (Folge des Einbaus eines nicht geprüften/zugelassenen Teils) irgendwelche Unfallfolgen selber bezahlen…

Der Verkäufer sollte in jedem Fall erwähnen, ob die Dinger für n öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind, oder nich. Erwähnt er bei solchen Neuheiten nichts, wär ICH seeehr vorsichtig.

Gruss

Mutschy

Hi.

Frage:
sind diese Leuchtmittel erlaubt oder gibt es gar keine
Vorschrift über die in den Hauptscheinwerfern eingesetzten
Leuchtmittel???

IMHO sie können gar nicht erlaubt sein, man braucht da aber auch keine Vorschrift zu suchen, denn kein normaler Mensch würde sich damit auf die Straße trauen.
Ganz einfach: guck dir mal den Aufbau eines Scheinwerfers an, Parabolspiegel, richtig? Die Glühwendel der normalen Birne liegt genau im Brennpunkt, so dass die Strahlen sich optimal bündeln und richtig, ohne zu blenden auf die Straße gelangen.
Jetzt stell dir mal so ein Wunder der China-Handwerkskunst in deinem Scheinwerfer vor. Wo wird es wohl hinleuchten? Vermutlich überallhin, nur nicht auf die Straße…

So und nun das gleiche auch noch mit einer H4, die ja eine Bilux-Lampe ist. Der Abstand zwischen der beiden Glühwendeln, der ist recht klein, hat aber riesengroße Wirkung auf das Licht (Fern/Abblend), richtig? Nun wenn man die Verteilung der LEDs anguckt kann man sich vielleicht ausmahlen, was da los sein wird…

Gruß,
Andreas

Hallo!

Frage:
sind diese Leuchtmittel erlaubt oder gibt es gar keine
Vorschrift über die in den Hauptscheinwerfern eingesetzten
Leuchtmittel???

Die Scheinwerfer haben eine E-Zulassung bekommen mit einem bestimmten
Leuchtmittel (oft ist das Leuchtmittel sogar im Glas eingeschliffen)
Da z.B. H7 und D2S
http://img216.imageshack.us/img216/6742/rs6ix1.jpg
Somit erlischt die Zulassung wenn du andere Leuchtmittel einbaust.

Gruß
Stefan

Hallo,

bei Teilen für die KFZ-Beleuchtung würde ich pauschal mal behaupten, wenn nicht direkt dabei steht, dass die StVO-konform ist, dann darf man die nicht benutzen.

Und bei einem gewerblichen Verkäufer mit „3 Jahre Erfahrung auf eBay“ und nur 101 Bewertungen wäre ich erst recht vorsichtig.

Beste Grüße
Guido

Frage u Antwort auf eB*y…
Hallo!

Ich hab diesen Verkäufer gefragt („sind diese Birnen lt StV(Z)O in Deutschland zulässig?“) u folgende Antwort bekommen:

Thank you for your email and your interest in our
products.

Our fog lights are road legal and we’ve sola quite
a lot to German customers without any problem.

Certainly if you have any other questions please
feel free to let us know.

Kind Regards,

Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an
unseren Produkten.

Unsere Nebelscheinwerfer gibt es Straßen-
rechtlichen und sola haben wir eine ganze Menge an
deutsche Kunden ohne Probleme.

Sicherlich, wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich
bitte an uns wissen zu lassen.

VORSICHT, mehr fällt mir dazu nich ein, mal abgesehen von Guido´s Posting :wink:

Gruss

Mutschy

Hallo,

erstmal an alle, ist das die FZV, die StV Z O wurde längst abgelöst.

Wo kein E-ZEichen drauf ist, ist auch keine Zulassung drin, und außer ganz neuen Oberklasse/Sportfahrzeugen hat noch kein Fahrzeug im Nachrüstsegment LED-Lampen als Ersatz für H4 Lampen drin.

Wenn Du also bei der nächsten Polizeikontrolle keine Anzeige kassieren willst, wegen erloschener ABE; dann kaufe Dir doch einfach eine stinknormale zur Weißglut gebrachte H4-Lampe und baue diese ruhigen Gewissens für Dich und den vor Dir fahrenden Pkw (der nicht geblendet werden will) ein.

Ich selber bin als Busfahrer im Überland und innerstädtischen Verkehr immer „restlos begeistert“, wenn an Fahrrad, Moped, Pkw entweder wenig, nichts oder übermäßig blendendes Lichterwerk zugange ist.

MfG