Sind Sorgerechtsverhandlungen 'nicht öffentlich'?

Es steht die abschließende Verhandlung in einem Sorgerechtsverfahren an. Vermutlich werden die Kinder bis zur Volljährigkeit in ein Heim oder zum (geschiedenen) Vater kommen.
Der Bruder würde schon ‚gern‘ bei der Verhandlung dabei sein, es heißt aber, dass Sorgerechtsverhandlungen ‚nicht öffentlich‘ sind. Gilt das wirklich auch für Familienmitglieder?
Stimmt das? Und ist das bundesweit so?
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage.

Hi,

hier die einschlägige Vorschrift:

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__170.html

Gruß,

Trobi.