Sind staatlich gespeicherte Telefonate abrufbar?

Hallo Ihr schlauen Köpfe Deutschlands,
wer kann mir eine Frage bezüglich der staatlich aufgezeichneten Telefonate beantworten?
In Deutschland werden doch, wegen Terrorgefahr, alle Telefonate aufgezeichnet und mind. 3 Monate gespeichert. Ich hatte vor gut einem Monat ein Telefonat geführt, wovon der andere Teilnehmer nun nichts mehr wissen will. Gibt es eine Anlaufstelle, wo man seine eigenen Telefonate nochmal abhören bzw. wieder herstellen lassen kann?
Ich würde mich über eine Lösung zu meinem Problem sehr freuen.
Danke.
Mit besten Grüßen,
Jost

Hallo,

nicht so viele amerikanische Filme schauen.
In Deutschland wird kein Telefonat ohne richterlichen Beschluss aufgezeichnet, bei Gefahr im Verzug reicht auch ein Staatsanwalt. Voyeuristische Bedürfnisse von Leuten mit der Möglichkeit jetzt einmal ausgenommen.

Anton

Gespeichert werden nicht Telefonate, sondern Verbindungsdaten…

Hallo,

frage mal bei unseren Geheimdiensten nach. Diese sind die einzigen, die ohne Gerichtsbeschluss kontinuierlich Gespräche abhören und speichern dürfen.

Gruss

Iru

Gespeichert werden nicht Telefonate, sondern
Verbindungsdaten…

Aha. Und auf welcher Rechtsgrundlage?

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Gruß

S.J.

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Gespeichert werden nicht Telefonate, sondern
Verbindungsdaten…

Aha. Und auf welcher Rechtsgrundlage?

Öh… Vertragsfreiheit vielleicht? Ich bekomme jedenfalls immer mit der Telefonrechnung eine Auflistung meiner getätigten Anrufe, auch weil ich das so will.

Gruß

Anwar

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Aha. Und auf welcher Rechtsgrundlage?

Öh… Vertragsfreiheit vielleicht? Ich bekomme jedenfalls
immer mit der Telefonrechnung eine Auflistung meiner
getätigten Anrufe, auch weil ich das so will.

Was hat das mit folgendem Diskussionsverlauf zu tun?

Frage: „In Deutschland werden doch, wegen Terrorgefahr, alle Telefonate aufgezeichnet und mind. 3 Monate gespeichert.“

Antwort: „Gespeichert werden nicht Telefonate, sondern Verbindungsdaten…“

Selbstverständlich kann man im Rahmen der Vertragsfreiheit einiges vereinbaren. Aber wenn Du explizit mit Deinem Provider vereinbart hast, dass Dir ein Einzelverbindungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, hat das mit der Thematik siehe oben nichts zu tun.

Gruß

S.J.

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Aber wenn Du explizit mit Deinem Provider
vereinbart hast, dass Dir ein Einzelverbindungsnachweis zur
Verfügung gestellt wird, hat das mit der Thematik siehe oben
nichts zu tun.

Zur Verfügung gestellt wird.
Das muß man vereinbaren, ansonsten gibt der Provider die Daten nicht weiter, hat sie aber trotzdem gespeichert.

Bröselchen

Da wäre noch TKG § 96

Zur Verfügung gestellt wird.
Das muß man vereinbaren, ansonsten gibt der Provider die Daten
nicht weiter, hat sie aber trotzdem gespeichert.

Was in den meisten Fällen gegen geltendes Recht verstoßen dürfte:

http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html

Zitat:

_Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.

(2) Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig._

Gruß

S.J.

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