Sind Steuern nach Kündigung fondgeb. LV fällig?

Hallo,

ich habe 2002 eine fondgebundene Lebensversicherung abgeschlossen für 15 Jahre. In den mittlerweile 10 Jahren habe ich jedes Jahr nur Verlust gemacht. Daher möchte ich auf jeden Fall nicht noch 5 Jahre einzahlen. Muß ich Einkommenssteuer zahlen wenn ich die 12 Jahre nicht geschafft habe, obwohl ich nur Verluste hatte oder ist es egal Gewinn/Verlust und es geht nur um den ausgezahlten Betrag?

Vielen Dank schon im voraus für die Hilfe!

grundsätzlich sind die Erträge steuerpflichtig.
Die Versicherungsgesellschaft wird ggf. Kapitalertragsteuer einbehalten. Wenn Sie aber nur Verlust hatten, wird m.E. auch keine Steuer fällig.
Fragen Sie am besten direkt bei der Gesellschaft nach, wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht. Aber Vorsicht: Mündliche Aussagen sind nicht verbindlich und viele Mitarbeiter glänzen durch ihr hohes Maß an Inkompetenz!

Hallo Charlotte,

leider kann ich dir da auch nicht helfen. Wir sind ja selbst betroffen. Wir haben jetzt die fondgeb. LV
gekündigt. Die Kündigung ist zum 01.04. wirksam. Welchen Verlust wir letztendlich gemacht haben, wissen wir erst dann. Wir haben ja ca. 28.300 Euro eingezahlt. Ich gehe mal davon aus, das wir ungefähr zwischen 18 bis 20.000 Euro ausgezahlt bekommen, wenn die 3 Fonds, in denen unser Geld steckt, nicht noch mal richtig in den Keller geht.

Vielleicht solltest du die Versicherung beitragsfrei stellen lassen. Bei einer Kündigung vorzeitig (vor 12 Jahren), musst man Kapitalertragssteuer zahlen. Aber wie hoch die ist, kann ich nicht sagen, vor allem, wenn man nur Verluste hatte.

Es tut mir sehr leid, das ich dir nicht weiterhelfen kann. Aber es gibt hier im Forum bestimmt einige Leute, die dir dazu mehr sagen können.

LG
N.M.

Hallo bei einer FB Lebensversicherung sind erst nach 12 Jahren Laufzeit keine Steurn mehr fällig.Ich würde die aber nicht kündigen sondern verkaufen.
LG

Hallo,
bei einer Fondgebundenen Lebensversicherung gilt die Regel: mindestens 5 Jahre Beitragszahlungsdauer und 12 Jahre Laufzeit.
Steuerpflichtig sind nur die Gewinne der LV. Erträge, Dividenden etc. (wie bei jeder anderen Spareinlage)
Viele Grüße
H.Schneider

Hallo,

ich habe 2002 eine fondgebundene Lebensversicherung
abgeschlossen für 15 Jahre. In den mittlerweile 10 Jahren habe
ich jedes Jahr nur Verlust gemacht. Daher möchte ich auf jeden
Fall nicht noch 5 Jahre einzahlen. Muß ich Einkommenssteuer
zahlen wenn ich die 12 Jahre nicht geschafft habe, obwohl ich
nur Verluste hatte oder ist es egal Gewinn/Verlust und es geht
nur um den ausgezahlten Betrag?

Vielen Dank schon im voraus für die Hilfe!

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass du das Geld steuerfrei eingezahlt hast?
Wenn ja, dann entfällt natürlich der Steuervorteil und man müsste „eigentlich“ die Einzahlungen nachversteuern. Bei deiner Steuererklärung musst du ja Auszahlungen aus Versicherungen angeben (eigentlich). Da du aber Verlust gemacht hast, kann man den Verlust wiederrum steuermindernd in den Kapitalanlagen ansetzten. Aber Achtung wenn du dir den Verlust steuermindernd anrechnen lässt, dann wirst du auch die Auszahlung angeben müssen. Am Besten wäre es wenn du das in einem Steuererklärungsprogramm mal testest und schaust, wie sich die Steuer ändert.
Ich verwende TAXMAN von Lexware, weil es sehr einfach zu bedienen ist und jede Menge zusätzlicher Informationen enthält.