Sind steuerschulden absetzbar

das finanzamt verlangt eine steuernachzahlung von 2005-2008, wegen nicht angegebener rente. kann man diese hohe rückzahlung auch als außergewöhnliche belastung oder ähnliches geltend machen ?

Hallo, ich glaube ja, aber ich weiß es nicht ganz genau.
Gruß Claus

das finanzamt verlangt eine steuernachzahlung von 2005-2008,
wegen nicht angegebener rente. kann man diese hohe
rückzahlung auch als außergewöhnliche belastung oder ähnliches
geltend machen ?

das finanzamt verlangt eine steuernachzahlung von 2005-2008,
wegen nicht angegebener rente. kann man diese hohe
rückzahlung auch als außergewöhnliche belastung oder ähnliches
geltend machen ?

Hallo feass,

Steuerzahlungen sind eine, wenn auch unangenehme Pflicht für jeden Bürger.

Sie sind daher keine außergewöhniche Belastung oder ähnliches.

Sei froh, wenn es bei der Nachzahlung bleibt und nicht noch ein Steuerstrafverfahren auf Dich zukommt.

Eventuell Ratenzahlung mit dem FA vereinbaren.

MfG

Stefan Seidel

hallo Feass,
das wär ja toll, wenn steuerschulden absetzbar wären.
gruß maluzo

das finanzamt verlangt eine steuernachzahlung von 2005-2008,
wegen nicht angegebener rente. kann man diese hohe
rückzahlung auch als außergewöhnliche belastung oder ähnliches
geltend machen ?

das finanzamt verlangt eine steuernachzahlung von 2005-2008,
wegen nicht angegebener rente. kann man diese hohe
rückzahlung auch als außergewöhnliche belastung oder ähnliches
geltend machen ?

nein! Steuernachzalung ist keine außergewöhnliche Belastung.

das finanzamt verlangt eine steuernachzahlung von 2005-2008,
wegen nicht angegebener rente. kann man diese hohe
rückzahlung auch als außergewöhnliche belastung oder ähnliches
geltend machen ?

Hallo feass,

nein das ist nicht möglich! Es handelt sich hierbei ja nicht um eine außergewöhnliche Belastung, sondern um eine selbstverschuldete Steuerverkürzung, wobei man froh sein sollte, wenn man nur die Steuerschuld zahlen muss und nicht noch irgendwelche Strafen!

Viele Grüße
benhed

nein,

steuerzahlungen sind nicht absetzbar.

ich würde ggfs. ratenzahlungen aushandeln

Nein, denn es fehlt an der Zwangsläufigkeit.

Nein, leider nicht, unter außergewönliche Belastungen fallen nur Kosten für Überschwemmungsschäden, hohe Krankheitskosten, Beerdigung, Scheidung. Außerdem wäre die Nachzahlung ja nicht zustanden gekommen, wenn man die Rente angegeben hätte.

viel Grüße,
C.

Hallo
soviel mir bekannt ist nicht den du bekommst ja die Rente (egal was für eine )vom Staat.
Wäre mir neu sollte dies gelingen
Soviel mir auch bekannt ist kann doch eine Steuererklärung nur für 2 Jahre rückwirkend gemacht werden.
LG Mausi123

das finanzamt verlangt eine steuernachzahlung von 2005-2008,
wegen nicht angegebener rente. kann man diese hohe
rückzahlung auch als außergewöhnliche belastung oder ähnliches
geltend machen ?

das finanzamt verlangt eine steuernachzahlung von 2005-2008,
wegen nicht angegebener rente. kann man diese hohe
rückzahlung auch als außergewöhnliche belastung oder ähnliches
geltend machen ?

Hallo,

nein kann man nicht.

das finanzamt verlangt eine steuernachzahlung von 2005-2008,
wegen nicht angegebener rente. kann man diese hohe
rückzahlung auch als außergewöhnliche belastung oder ähnliches
geltend machen ?

Nein, hätte man seine Steuererklärung rechtzeitig eingereicht, dann hätte man es auch nicht absetzen können.

Hallo,
Ja, ich denke das es unter Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung absetzbar ist.Sie können auch beim Finanzamt einen Antrag stellen das Sie den Betrag auf mehrere Raten abbezahlen wollen. Müsste eigentlich bis zu 2-3 Jahren in Raten genehmigt werden.
Vor allem wenn sie nachweisen können das Sie sich einen Teil des Geldes aufnehmen müssten.

Gruß
monika61