Sind Studiengebühren umsatzsteuerfrei?

Hallo,

sind die Gebühren für ein berufsbegleitendes (postgraduales) Master-Studium an einer staatlichen Universität in Deutschland umsatzsteuerfrei oder muss die Umsatzsteuer auf der Rechnung über die Kursgebühren ausgewiesen werden?
Der Student ist neben dem Studium berufstätig.

Gruß,
schmoecki

Servus,

die Universität ist kein Unternehmer im Sinn des UStG. Sie führt bei der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben keine steuerbaren Umsätze aus.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank!
Wie ist das im Normalfall korrekt auf der Rechnung formuliert?

Servus,

im Normalfall erstellen die Universitäten keine Rechnungen, sondern erlassen Gebührenbescheide.

Schöne Grüße

MM

Verstehe!
Und wenn die Uni so ganz unnormal doch eine Rechnung stellt?

Servus,

dann ist sie vollkommen frei in der Gestaltung, weil § 14 Abs 4 UStG nur für Rechnungen gilt, die für Leistungen im Sinn des UStG gestellt werden. Ein besonderer Hinweis zur USt-Befreiung müsste nur auf die Rechnung, wenn ein USt-freier Umsatz fakturiert würde.

Schöne Grüße

MM