Mir sind einige Bestimmungen des Tarifvertrages rechtlich unklar.
http://www.fau.org/artikel/tarife/amp/AMP-MTV_9.5_ra…
3.7.2 …Minusstunden sind die Arbeitsstunden, um die die tarifliche Mindestarbeitszeit bzw. die ggf. abweichende arbeitsvertragliche Arbeitszeit unterschritten wurde.
3.7.5 Bis zur 150. Guthabenstunde besteht insbesondere zur Sicherung des Arbeitsplatzes in einsatzfreien Zeiten ein Dispositionsrecht des Arbeitgebers.
Frage hierzu:
Wenn einem AN per Arbeitsvertrag 35 Std/wö zustehen, hat er doch ein Recht auf Bezahlung dieser Stunden, bzw. auf täglich 7 Std. Arbeit.
Meines Wissens ist es doch das ‚Betriebs‘,- bzw. Beschäftigungsrisiko des AG/Entleihers, wenn er für den AN keine Arbeit hat und kann nicht einfach auf den AN abgewälzt werden. (Siehe auch AÜG?)
Das heißt doch ansonsten, per Tarifvertrag kann der AN in seinem Anspruch auf die ihm zugesicherte Arbeitszeit beschnitten werden, nur weil der AG/Entleiher ihm keinen Einsatz in Höhe der von ihm zugesicherten Arbeitszeit bieten kann?
Wieso ist sowas rechtens, obwohl es doch eigentlich den gestzl. zugesicherten Rechten widerspricht? Wo irre ich mich, was habe ich da falsch verstanden?
thx and bye