Sind Tochterfirmen auch Scheinselbständige

Hallo

Wenn man aleine Selbständige nur einen Kunden hat ist man Scheinselbständig.

Eine Tochterfirma oder eine Firma mit Vertrieb hat meistens auch einen Kunden: Die Muttergesellschaft. Das ist doch auch so ähnlich wie eine Scheinselbständigkeit.

Beispiel der Kaffeeröster hat Produkte. Die liedert aber eine Extra Firma die auch so heißt nur mit Logistik dahinter. Eben auch hier werden die Aufträge von ein Einzige Firma übernommen. Keinen anderen.

blauer72

Auch Hallo!

Wenn man aleine Selbständige nur einen Kunden hat ist man
Scheinselbständig.

Nicht zwingend, wenn die sonstigen Umstände eine selbständige Tätigkeit belegen, ist man „Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger“, d.h. man muss Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wird aber ansonsten (Steuer, Krankenversicherung, Haftung etc.), wie ein Selbständiger behandelt.

Eine Tochterfirma oder eine Firma mit Vertrieb hat meistens
auch einen Kunden: Die Muttergesellschaft. Das ist doch auch
so ähnlich wie eine Scheinselbständigkeit.

Verstehe ich nicht, wieso soll eine „Tochterfirma oder eine Firma mit Vertrieb“ nur die Mutter als Kunden haben?

Beispiel der Kaffeeröster hat Produkte. Die liedert aber eine
Extra Firma die auch so heißt nur mit Logistik dahinter. Eben
auch hier werden die Aufträge von ein Einzige Firma
übernommen. Keinen anderen.

Und wo siehst Du das Problem? Viele Firmen haben nur einen einzigen Kunden. Ich selbst mache, nachdem mir ein Kunde weggebrochen ist und drei sich zu einem zusammengetan haben, 95% meiner Umsätze mit einem Kunden. So eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist nicht so glücklich- Da ich einen voll eingerichten Betrieb habe, incl. mehrer Mitarbeiter, käme aber niemand auf die Idee mich als „Scheinselbständig“ einzustufen, anders sähe das aus, wenn ich keine Mitarbeiter hätte und im Büro meines Auftraggebers arbeiten würde, dann wäre ich auf jeden Fall „Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger“, evtl. sogar „Scheinselbständig“.

Ich fürchte Du hängst zu sehr an einem einzelnen Aspekt fest. Die Frage der Selbständigkeit hängt aber von vielen Faktoren ab.

Vielleicht hilft Dir das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit

Gruß Conrad

Wenn man aleine Selbständige nur einen Kunden hat ist man
Scheinselbständig.

Nicht immer ! Wenn man nur einen Mitarbeiter hat, für den man RV-Beiträge abführt, hat sich das Thema Scheinselbstständigkeit erledigt.

Eine Tochterfirma oder eine Firma mit Vertrieb hat meistens
auch einen Kunden: Die Muttergesellschaft. Das ist doch auch
so ähnlich wie eine Scheinselbständigkeit.

Die Scheinselbständigkeit ist nur im Hinblick auf die Rentenversicherungspflicht des Selbstständigen von bedeutung. Eine Firma kann niemals für sich rentenversicherungspflichtig sein. Außerdem hat eine Firma immer mindestens einen RV-pflichtigen Mitarbeiter, damit hat sich das Thema erledigt.

Zwei Denkfehler
Sorry Nordlicht,

aber IMHO wirfst du „Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger“ und
„Scheinselbstständigkeit“ durcheinander.

Nicht immer ! Wenn man nur einen Mitarbeiter hat, für den man
RV-Beiträge abführt, hat sich das Thema
Scheinselbstständigkeit erledigt.

Hmmm, definitiv hat sich das Thema „Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger“ erledigt, für die Scheinselbstständigkeit gelten andere Maßstäbe.

Die Scheinselbständigkeit ist nur im Hinblick auf die
Rentenversicherungspflicht des Selbstständigen von bedeutung.

Falsch, das ist gerade das Merkmal der „Arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit“. Ein Scheinselbstständiger ist eben gar kein Selbständiger, sondern ein abhängig Beschäftigter und damit voll SV-Pflichtig. Die Beiträge müssen auch primär nicht von ihm sondern vom Arbeitgeber entrichtet werden. Der AG darf dann die Arbeitnehmeranteile des Scheinselbstständigen vom Gehalt abziehen. Allerdings rückwirkend nur für 3 Monate, während er selbst für 4 Jahre haftet.

Eine Firma kann niemals für sich rentenversicherungspflichtig
sein.

Richtig

Außerdem hat eine Firma immer mindestens einen
RV-pflichtigen Mitarbeiter, damit hat sich das Thema erledigt.

Nein, es gibt durchaus 1-Mann-GmbH, in denen der Geschäftsführer beherrschend ist, d.h. in seiner Eigenschaft als GF nicht SV-Pflichtig ist. Wenn allerdings die Kriterien der „Arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit“ vorliegen, kann es sein, daß der GF (nicht die Firma!) RV-Pflichtig wird. So ein Fall ging unlängst durch die Presse. Das arme Schwein muß aus seinem Gehalt volle RV-Beiträge zahlen und kann nicht einmal einen AG-Zuschuss als Betriebsausgabe geltend machen … Typischer Fall von die Kleinen schröpfen.

Merke:

Scheinselbständigkeit ist primät schlecht für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hat eher Vorteile.

Die Einstufung als „Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit“ brauch den Auftraggeber nicht zu kratzen, der Selbständige hat die „A-Karte“ und darf die Renetenversicherung ganz allein allimentieren.

Zum Thema s.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbstst

Gruß Conrad