Sind Überstunden im Gehalt mit inbegriffen?

Ich bin in einer Firma angestellt, in der ich seit fast 30 Jahren arbeite. Ich habe meine Lehre dort beendet, war dann 23 Jahre im Aussendienst (Kundendiensttechniker) und heute bin ich sozusagen leitender Angestellter im Innendienst und kümmere mich um den reibungslosen Ablauf. Ich besuche Kunden, schreibe Angebote und Rechnungen, teile die Kollegen ein usw. Jetzt mache ich den den Job im Büro seit ca. 6 Jahren und komme nicht damit klar, das ich morgens der erste bin und mir die erste halbe Stunde nicht bezahlt wird, obwohl ich da sein muß um alles vorzubereiten, damit die Kollegen pünklich vom Hof kommen. 2. wird von mir verlangt, das ich 10-15 Überstunden zusätzlich ohne Entgeld leiste. Es sei alles mit in meinem Gehalt inbegriffen!
Meine FRage an euch, ist das alles rechtens und werde ich betrogen?

Was steht im Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden und deren Vergütung?

Ist das Angestelltenverhältnis über den Arbeitsvertrag hinaus durch einen Tarifvertrag geregelt?

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Wir sind eine kleine Firma und Arbeitsvertäge gibt es nicht

Es gibt in Arbeitsverträgen 2 Ausnahmen von der Vorschrift zum Ausgleich von Überstunden:

Das Jahresgehalt (> 76.000 € West( 68.000 € Ost) oder bestimmte hochqualifizierte Mitarbeiter mit überdurchschnittlichen Qualifikationen (dazu könnte auch ein Meister gehören oder einer der vergleichbare Kenntnisse hat).
In beiden Fällen kann mit „alles mit dem Gehalt abgegolten“ wirksam vereinbaren.

Aber im Vertrag ! Ohne Vertrag ginge das nicht, da gilt das „normale“ Arbeitsrecht worin Mehrarbeit ausgeglichen werden muss.

MfG
duck313

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Aber im Vertrag ! Ohne Vertrag ginge das nicht, da gilt das „normale“ Arbeitsrecht worin Mehrarbeit ausgeglichen werden muss.

Es existiert ein Arbeitsvertrag. Nur eben kein schriftlicher…
Und so wie ich das verstehe besteht zumindest seitens des Arbeitgebers Klarheit darüber, was dieser Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden und deren Vergütung besagt!

Was sagt den der mündliche Vertrag ? Derjenige den Du und dein Chef einst vereinbart hatten. Spätestens dann als Du die jetzige Leitungstätigkeit übernommen hattest ?

Ich weiß nicht ob so ein Vertrag rechtswirksam mündlich vereinbart werden könnte, aber lassen wir das mal erst einmal außen vor.

Bekommst du nun so viel Geld ? Übrigens hängen Geld und die Qualifikation ja eng zusammen.

Nein, soviel bekomme ich auf keinen Fall !
Ich bin Geselle und habe mich eben hoch gearbeitet und bekomme etwas mehr wie unsere Gesellen.
Nur wenn ich die Überstunden mit reinrechne, werde ich wahrscheinlich sogar gleich viel oder weniger verdienen.

Ich weiß nicht ob so ein Vertrag rechtswirksam mündlich vereinbart werden könnte, aber lassen wir das mal erst einmal außen vor.

Ja, so ein Vertrag kann rechtswirksam mündlich vereinbart werden. Arbeitsverträge bedürfen seitens des Gesetzes nicht der Schriftform.

Ich muß dazu sagen, es ist nich was vereinbart worden. Ich habe irgendwann bemerkt, das ich zuwenig Überstunden berechnet bekomme und auf die Frage an meinen Chef, kam dann eben die Antwort, die sind schon mit im Gehalt, das ist schon immer so gewesen!

Lesen, da steht so zeimlich alles zum Arbeitsvertrag drin, ein wichtiger Auszug daraus:
„Ob­wohl Sie auch oh­ne schrift­li­che Ver­ein­ba­run­gen ei­nen wirk­sa­men Ar­beits­ver­trag ab­sch­ließen können, ist es drin­gend zu emp­feh­len, je­den Ar­beits­ver­trag schrift­lich fest­zu­hal­ten.
Oh­ne ei­ne sol­che Ur­kun­de können Sie im Fal­le von Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten mit Ih­rem Ar­beit­ge­ber nämlich meis­tens nur schlecht be­wei­sen, dass über­haupt ein Ver­trag zu­stan­de ge­kom­men ist. Oh­ne ei­nen schrift­li­chen Ver­trag ris­kie­ren Sie zum Bei­spiel, dass Sie Leis­tun­gen er­brin­gen, aber die Ih­nen zu­ste­hen­de Ge­gen­leis­tung nicht er­folg­reich ein­kla­gen können, weil Sie die Gel­tung des Ar­beits­ver­tra­ges, auf den Sie sich be­ru­fen, nicht be­wei­sen können.“
Quelle: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsvertrag.html#tocitem8
ramses90

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Hallo,

gibt es keinen Arbeitsvertrag (egal ob mündlich oder schriftlich) mit einer ausdrücklichen nachweisbaren Regelung zur Vergütung/abgeltung von Mehrarbeit/Überstunden, dann muss jede einzelne Minute Mehrarbeit auch vergütet oder in Freizeit abgegolten werden gem. § 611 bzw. 611a BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html

Und wenn es eben diesen nachweisbaren Arbeitsvertrag nicht gibt bzw. keine nachweisbare Regelung zur Verjährung, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist gem. § 195 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
von drei Jahren.

Und beweispflichtig ist erst mal der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer muß seine Mehrarbeit allerdings detailliert geltend machen.

Alberca

Das glaube ich aber nicht, denn ein Vertrag heißt nciht, dass dort etwas unterschreiben werden muss. die reine Handlung der Vertrasgspartner langt schon dazu aus.
Daher verweise ich noch auf das Nachweisgesetz, das exstra aus diesem Grund erstellt wurden, dort steht geschrieben:

ach warum soll ich das schreiben, steht ja hier https://dejure.org/gesetze/NachwG/2.html

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