Sind Unfallkosten von der Einkommenssteuer abzusetzen?

Hallo, habe Unfallkosten in meiner Steuererklärung 2015 als Werbungskosten geltend gemacht. Nun will das Finanzamt zu den eingereichten Reparaturkosten auch noch Unfallprotokoll, Kopie Gutachten sowie den Nachweis der Erstattungen Dritter.
Ich habe aber nur die Belege für die Reparaturkosten. Wie sieht es aus, wenn man im Eifer des Gefechtes die Wand der Ausfahrt mitnimmt und einen entsprechenden Blechschaden verursacht hat, aber deswegen nicht die Polizei gerufen hat (da selbstverschuldet und niemand involviert)? Hat man dann auch eine Chance, oder ist ein Polizeibericht zwingend erforderlich? Was kann man da tun?
Ich bin auch 80 % schwerbehindert und habe gelesen, dass man es vielleicht auch als Sonderausgaben bzw. besondere Belastungen angeben kann?

Hast Du auf folgender Seite mal geschaut? https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/wann-und-wie-sie-unfallkosten-von-der-steuer-absetzen-koennen.html

Glaubhaft machen reicht. Also alles schön aufschreiben.

„Am … um … auf dem Weg von … nach … in der Strasse … bei Hausnummer … passierte dies … und das … Ich habe den Wagen dann in die Werkstatt … zur Reparatur gebracht, da ich keine Kaskoversicherung habe, habe ich keine Versicherungsentschädigung erhalten.“

Dann mal sehen, ob das Finanzamt das als glaubhaft anerkennt, gegebenenfalls musst du dich mit denen darüber streiten (Einspruchsverfahren).

Hallo,

und dann kann man das von der Steuer absetzen?? Ich bin entsetzt und hoffe sehr, dass sowas nicht funktioniert.

Grüße

Wenn es Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, klar, wäre ja sonst widersinnig. Wenn es dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen ist, dann natürlich nicht. Die Rückfrage des Finanzamts bezieht sich wohl darauf, nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen, dass es sich dabei um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben handelt.

ja, aber… ich fahre mit meinem Autochen vor meine Garage und kann das als Werbungskosten absetzten?

Ich hatte mal hohe Kosten für neue Zähnchen, konnte nichts dafür und konnte die Kosten nicht absetzten, obwohl ich im Außendienst bin und mein strahlendes Lächeln benötige.

Verkehrte Welt…

Du kannst Unfallkosten beispielsweise dann absetzen, wenn du einen Unfall auf dem Arbeitsweg oder während eines Dienswegs hast. Nicht wenn du einen Unfall auf dem Weg zu deiner Stammkneipe baust.

Hallo,

danke für Deine Ausführung, für mich bleibt es aber verkehrte Welt, dann würde ja jeder den Unfall absetzten und behaupten: ist auf der Fahrt zur Arbeit passiert? Macht alles keinen Sinn für mich? Was hat ein Unfall, auch wenn er auf dem Weg zur Arbeit passiert mit meinen zu zahlenden Steuern zu tun?

Naja, ich glaub ich will es vielleicht nicht verstehen…