Sind verspätete Rechnungseingänge Vertragsstrafen?

Folgendes Problem:

Der Kunde X verkauft ein Auto an den Autohändler Y. Der Kunde X muss eine Rechnung von beispielsweise 100 € an den AUtohändler schicken. Vertraglich ist festgelegt, dass der Kunde die Rechnung innerhalb von 10 Tagen zuschicken muss, andernfalls muss er pro Tag der überschreitung 15 € zahlen. Wenn Kunde X die Rechnung erst nach 20 Tagen zuschickt, wären das 10 Tage Überschreitung. Laut Vertrag muss der Kunde x nun 10x15 € (150 €) Strafe zahlen.

Meine Frage:
Handelt es sich bei diesen 150 € um Schadensersatz oder um eine Vertragsstrafe?

Hoffe ihr könnt mir mit hilfreichen Antworten und Belegen weiterhelfen

Danke im Voraus

Servus,

Gegenprobe: Welcher Schaden wird denn durch die Zahlung ersetzt?

Und falls es einen gibt: Wie wäre es möglich, diesen schon zu Vertragsschluss zu beziffern, also lange bevor er eingetreten ist?

Schöne Grüße

MM

Gegenprobe: Welcher Schaden wird denn durch die Zahlung
ersetzt?

Und falls es einen gibt: Wie wäre es möglich, diesen schon zu
Vertragsschluss zu beziffern, also lange bevor er eingetreten
ist?

eine wenig ergiebige gegenprobe, wenn man weiß, dass es auf die abgrenzung zwischen vertragsstrafe und pauschaliertem schadensersatzanspruch (vorausgesetzt in § 309 Nr.5) ankommt…

ich persönliche würde die umrissene vereinbarung als vertragsstrafenregelung auslegen, grund:
es geht hier nicht um eine vereinfachung der schadloshaltung (konkrete ermittlung des se-anspruches bei pauschale gerade nicht erforderlich), sondern um ein Mittel der Erfüllungssicherung.
daher liegt mE nach eine vertragsstrafe vor.

eine andere frage ist natürlich, ob diese nach §§ 309 Nr.6 bzw. 307 bgb wirksam ist (liegt überhaupt eine agb vor ?)

[am rande sei noch erwähnt, dass man innerhalb der vertragsstrafen in selbstständige und unselbstständige strafgedinge unterscheidet, was aber aufgrund einer analogen anwendung der entsprechenden vorschriften keine praktischen auswirkungen hat]

nähme man an, dass es sich um eine agb handelt, liegt keiner der in § 309 Nr.6 genannten fälle vor. als maßstab gilt dann § 307, sowohl bzgl des inhalts als auch der höhe der strafe.
ich habe keine lust mir die ganze rechtsprechung durchzulesen, 15€ pro tag bzgl. einer nicht zugeschickten rechnung als nebenpflichtverletzung erscheint mir aber zu hoch…

1 „Gefällt mir“

Servus,

wie tätest Du im gegebenen Fall einen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden beschreiben, der daraus entsteht, dass ein Käufer eine Rechnung verspätet erhält?

Ohne Schaden kann es keinen Schadensersatz geben, und auch dessen pauschale Vereinbarung setzt eine Bezifferbarkeit voraus.

Schöne Grüße

MM

wie tätest Du im gegebenen Fall einen nach dem gewöhnlichen
Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden beschreiben, der daraus
entsteht, dass ein Käufer eine Rechnung verspätet erhält?

was fragst du mich das ? es gibt sicherlich zahlreiche möglichkeiten, in denen ein schaden vorliegen kann… aber wozu sollte ich mir hier etwas ausdenken

im übrigen gehst du doch selbst von dieser möglichkeit aus :

Und falls es einen gibt:

Ohne Schaden kann es keinen Schadensersatz geben,

klingt logisch

dessen pauschale Vereinbarung setzt eine Bezifferbarkeit
voraus.

ein pauschalierter se-anspruch dient gerade der vereinfachung, d.h. eine konkrete bezifferbarkeit der schadenshöhe ist nicht erforderlich…