Sind verstöße gegen das Völkerrecht immer Straftaten?

Hallo,

es gibt ja ein Völkerstrafgesetzbuch in den für bestimmte Straftaten auch Strafen konkretisiert werden. Für eine ganze Menge an Regeln gibt es aber keine definierten Strafen für Verstöße.

Z. B. sieht das genannte VStGB in § 10 für den Fall missbräuchlicher Verwendung von Schutzzeichen dann eine Strafe vor, wenn dadurch Tod oder Verletzungen verursacht werden.

Ist der Missbrauch etwa des Rotkreuzzeichens, um das Verlegen von Truppen oder Material zu decken, keine Straftat solange niemand körperlichen Schaden dabei nimmt?

Was wäre es denn dann?
Eine Ordnungswidrigkeit oder nur schlechter Stil?

Oder es heißt dort etwa:

„§9 Wer im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt völkerrechtswidrig anordnet, dass Rechte und Forderungen aller oder eines wesentlichen Teils der Angehörigen der gegnerischen Partei aufgehoben oder ausgesetzt werden oder vor Gericht nicht einklagbar sind, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“

Wenn man also nur wenige oder einzelne Gegner entrechtet ist das Straffrei?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.
Werner

Hallo,

das VStGB setzt völkerrechtliche Abkommen ins deutsche Strafrecht um, das sich normalerweise auf Taten im Inland beschränkt und davon nur in einigen, speziellen Fällen abweicht. Nach dem VStGB werden hingegen auch Taten bestraft, die weder Inlands- noch Inländerbezug haben, d.h. es gilt auch bzw. insbesondere, wenn sich im Ausland zwei ausländische Kriegsparteien ernsthaft in die Haare bekommen.

Vor dem Hintergrund ist eigentlich verständlich, daß dort nur Straftaten einer gewissen Qualität bzw. mit gewissen Folgen geregelt sind und nicht jeder Pups, der irgendwo im Nirgendwo gelassen wurde.

Gruß
C.

Danke für die Antwort, die mir nun das Verhältnis von allgemeinem Kriegsvölkerrecht und VStGB etwas erläutert.

Aber meine Frage ging ja um etwas anderes.
Danach ist mir nun immer noch unklar, ob etwa das missbräuchliche Führen von Schutzzeichen, auch ohne dass daraus Schäden für Leib und Leben entstehen (z.B. wenn man Soldaten unter Rotkreuzschutz ins Kampfgebiet fährt) eine Straftrat oder ein Kriegsverbrechen (ist das was unterschiedliches?) darstellen.

Und ggf. erweiternd, was daraus dann konkret an Strafen zu erwarten wäre, wenn denn das VStGB dies nicht konkretisiert.