Sind Verträge mit einseitigem Rechtsvorteil gültig

Laut BGH sind DSL-Verträge auch dann weiter zu führen, wenn der Kunde bei Umzug kein DSL nutzen kann, begründet wurde das mit suventionierter Hardware.
Wie verhält es sich da mit anderen Telefonverträgen? Ist es beispielsweise möglich das der Anbieter die Kündigung nach Ablauf der 24 monatigen Vertragslaufzeit nicht bestätigt und anerkennt sondern sich diese einseitig um 12 Monate verlängert. Der Kunde hat hiervon keinerlei Nutzen, der Anbieter hingegen schon.
Allgemein gefragt, wieso gibt es eine Klausel die z.B. nach Vertragsablauf die sofortige Kündigung gar nicht zulässt bzw. diese vor Ablauf der Kündigungsfrist einfordert und sollte dieser Termin überschritten sein sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Handelt es sich da nicht um einen sog. Knebelvertrag?

Ciao
DJ

Allgemein gefragt, wieso gibt es eine Klausel die z.B. nach
Vertragsablauf die sofortige Kündigung gar nicht zulässt bzw.
diese vor Ablauf der Kündigungsfrist einfordert und sollte
dieser Termin überschritten sein sich die Vertragslaufzeit
automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Weil wir Vertragsfreiheit haben. Man kann, muss den Vertrag aber nicht unterschreiben.

Der Kunde kann dem Telefonanbieter ja auch einen anderen, selbst geschriebenen Vertrag anbieten, der den Anbieter nie, den Kunden aber wann er will zur Kündigung berechtigt. Das wäre auch gültig, nur unterschreiben würde der Anbeiter ihn wohl nicht…

Gruß
Dea

War das nicht anders gemeint?
Vertragsfreiheit gilt nicht uneingeschränkt.

Die Frage war wohl weniger, warum jemand in einen Vertrag oder die AGB reinschreiben kann was er will („Der Unterzeichnende verpflichtet sich, ab sofort den Rest des Lebens als Sklave…“) und das wird automatisch rechtskräftig.

Die Frage war eher: Ist so eine Klausel tatsächlich rechtskräftig, und wenn ja mit welcher Begründung?

Aber eine Antwort habe ich für den Spezialfall leider nicht.

Die Frage war eher: Ist so eine Klausel tatsächlich
rechtskräftig, und wenn ja mit welcher Begründung?

Das hatte ich auch schon so gemeint. Denn grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit, auch bei AGB.

Und nicht deren Gültigkeit muss begründet werden, sondern ihre Ungültigkeit anhand der §§ 305 ff. BGB. Insofern müsste man erstmal nachvollziehbar begründen, weshalb es unzumutbar sein soll, ein Vertragsverhaltnis innerhalb eines Zeitraums von fast 1 Jahr zu kündigen, wenn es sich nicht erneut verlängern soll (und man somit auch nicht jedes Jahr einen neuen Vertrag schließen muss).

Gruß
Dea

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Wie verhält es sich da mit anderen Telefonverträgen? Ist es
beispielsweise möglich das der Anbieter die Kündigung nach
Ablauf der 24 monatigen Vertragslaufzeit nicht bestätigt und
anerkennt sondern sich diese einseitig um 12 Monate
verlängert. Der Kunde hat hiervon keinerlei Nutzen, der
Anbieter hingegen schon.

Das ist wirksam. Warum auch nicht? Mit Billigkeitserwägungen braucht man hier gar nicht anzufangen, es ist ja gar kein Problem, binnen des gewaltigen Zeitraums von einem Jahr einen kleinen Brief zu schreiben, in dem steht: „Ich kündige!“

Allgemein gefragt, wieso gibt es eine Klausel die z.B. nach
Vertragsablauf die sofortige Kündigung gar nicht zulässt bzw.
diese vor Ablauf der Kündigungsfrist einfordert und sollte
dieser Termin überschritten sein sich die Vertragslaufzeit
automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Weil jemand die Klausel in den Vertrag geschrieben hat und der andere einverstanden war.

Handelt es sich
da nicht um einen sog. Knebelvertrag?

Das hängt davon ab, ob man sich geknebelt fühlt. Die Frage gehört eher ins Psychologiebrett. Rechtlich ist diese Art der „Knebelung“ zulässig.

Die Frage war eher: Ist so eine Klausel tatsächlich
rechtskräftig, und wenn ja mit welcher Begründung?

Und nicht deren Gültigkeit muss begründet werden, sondern ihre
Ungültigkeit anhand der §§ 305 ff. BGB. Insofern müsste man
erstmal nachvollziehbar begründen, weshalb es unzumutbar sein
soll, ein Vertragsverhaltnis innerhalb eines Zeitraums von
fast 1 Jahr zu kündigen, wenn es sich nicht erneut verlängern
soll (und man somit auch nicht jedes Jahr einen neuen Vertrag
schließen muss).

Gruß
Dea

Weil der Vertragsgeber das Verhältniss einseitig ohne Einschreiben und sogar per eMail verändern kann,wenn er daraus entsprechende Nachteile kompensiert, während dem Vertragsnehmer zur Rechtsgültigkeit von Vereinbarungen das Einschreiben „abverlangt“ wird.
Zudem kann der Vertragsgeber jederzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit das Vertragsverhältniss kündigen, was er bei Kostenerhöhung machen würde, während dem Vertragsnehmer ein bestimmtes „Kündigungsritual“ aufgezwungen wird. Seriöse Vertragsgeber nehmen die jederzeitige Kündigung nach Mindestlaufzeit an. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf die Telefonbranche.
Besonders „schwarze Schafe“ (aus anderen Branchen) reiten sogar auf der Masche „niemals“ eine Kündigung erhalten zu haben, das haben Verbraucherschützer festgestellt.

Ciao
DJ

P.S. Der Vertrag „Herr XY verpflichtet sich bis zu seinem Lebensende monatlich eine Summe YZ, ohne die Möglichkeit eines Rechtseinspruchs zu zahlen“ wäre sittenwidrig und gehört eher in den Bereich Mafiastrukturen.

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Weil der Vertragsgeber das Verhältniss einseitig ohne
Einschreiben und sogar per eMail verändern kann,wenn er daraus
entsprechende Nachteile kompensiert, während dem
Vertragsnehmer zur Rechtsgültigkeit von Vereinbarungen das
Einschreiben „abverlangt“ wird.

Hä? Der Anbieter kann den ganzen Vertrag jederzeit ändern und der Kunde auch, aber nur mit Einschreiben? Ich glaube, hier wurde einiges in den AGB missverstanden.

Zudem kann der Vertragsgeber jederzeit nach Ablauf der
Mindestlaufzeit das Vertragsverhältniss kündigen, was er bei
Kostenerhöhung machen würde, während dem Vertragsnehmer ein
bestimmtes „Kündigungsritual“ aufgezwungen wird.

Na und? Die Unangemessenheit ergibt sich nicht daraus, was der andere besser darf, sondern daraus, ob das, was man selbst darf, eine unangemessene Benachteiligung ist, und die sehe ich bei der Notwendigkeit, den Vertrag vor Ablauf einmal im Jahr kündigen zu müssen, nicht.

Seriöse
Vertragsgeber nehmen die jederzeitige Kündigung nach
Mindestlaufzeit an.

Nö, die genannte Klausel ist absolut üblich.

Das wirft ein bezeichnendes Licht auf die
Telefonbranche.

Die ganze jetzt?

Besonders „schwarze Schafe“ (aus anderen Branchen) reiten
sogar auf der Masche „niemals“ eine Kündigung erhalten zu
haben, das haben Verbraucherschützer festgestellt.

Das machen so ziemlich alle Menschen vor Gericht, egal ob Telefonanbieter, Kunde, Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer oder was sonst noch. Das haben Richter festgestellt.

P.S. Der Vertrag „Herr XY verpflichtet sich bis zu seinem
Lebensende monatlich eine Summe YZ, ohne die Möglichkeit eines
Rechtseinspruchs zu zahlen“ wäre sittenwidrig und gehört eher
in den Bereich Mafiastrukturen.

ja…und…?

Hä? Der Anbieter kann den ganzen Vertrag jederzeit ändern und
der Kunde auch, aber nur mit Einschreiben? Ich glaube, hier
wurde einiges in den AGB missverstanden.

Da haste Recht.

Seriöse Vertragsgeber nehmen die jederzeitige Kündigung nach
Mindestlaufzeit an.

Nö, die genannte Klausel ist absolut üblich.

die weenigsten nehmen eine Kündigung zu jedem termin an. Eigentlich macht das nur die Telekom bei alten Verträgen ohen Mindestlaufzeit oder mit geringer Mindestlaufzeit (z. B. 6 Monate)

Besonders „schwarze Schafe“ (aus anderen Branchen) reiten
sogar auf der Masche „niemals“ eine Kündigung erhalten zu
haben, das haben Verbraucherschützer festgestellt.

„aus allen Branchen“ wäre richtig

Das machen so ziemlich alle Menschen vor Gericht, egal ob
Telefonanbieter, Kunde, Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer
oder was sonst noch. Das haben Richter festgestellt.

Genau deshalb isz es SINNVOLL , per Einschreiben zu kündigen - VORGESCHRIEBEN ist es nicht. Ohne Einschreiben kein Beweis für das Ankommen des Schriftstücks. (Es sei denn man hat nen Zeugen und gibt es persönlich ab etc.). Allerding: Die Schriftform wird in den meisten verträgen verlnagt. Zu Recht.