Weil der Vertragsgeber das Verhältniss einseitig ohne
Einschreiben und sogar per eMail verändern kann,wenn er daraus
entsprechende Nachteile kompensiert, während dem
Vertragsnehmer zur Rechtsgültigkeit von Vereinbarungen das
Einschreiben „abverlangt“ wird.
Hä? Der Anbieter kann den ganzen Vertrag jederzeit ändern und der Kunde auch, aber nur mit Einschreiben? Ich glaube, hier wurde einiges in den AGB missverstanden.
Zudem kann der Vertragsgeber jederzeit nach Ablauf der
Mindestlaufzeit das Vertragsverhältniss kündigen, was er bei
Kostenerhöhung machen würde, während dem Vertragsnehmer ein
bestimmtes „Kündigungsritual“ aufgezwungen wird.
Na und? Die Unangemessenheit ergibt sich nicht daraus, was der andere besser darf, sondern daraus, ob das, was man selbst darf, eine unangemessene Benachteiligung ist, und die sehe ich bei der Notwendigkeit, den Vertrag vor Ablauf einmal im Jahr kündigen zu müssen, nicht.
Seriöse
Vertragsgeber nehmen die jederzeitige Kündigung nach
Mindestlaufzeit an.
Nö, die genannte Klausel ist absolut üblich.
Das wirft ein bezeichnendes Licht auf die
Telefonbranche.
Die ganze jetzt?
Besonders „schwarze Schafe“ (aus anderen Branchen) reiten
sogar auf der Masche „niemals“ eine Kündigung erhalten zu
haben, das haben Verbraucherschützer festgestellt.
Das machen so ziemlich alle Menschen vor Gericht, egal ob Telefonanbieter, Kunde, Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer oder was sonst noch. Das haben Richter festgestellt.
P.S. Der Vertrag „Herr XY verpflichtet sich bis zu seinem
Lebensende monatlich eine Summe YZ, ohne die Möglichkeit eines
Rechtseinspruchs zu zahlen“ wäre sittenwidrig und gehört eher
in den Bereich Mafiastrukturen.
ja…und…?