… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€ anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.
Hi,
im Bescheid steht normalerweise auch die Begründung für die Kürzung, ist diese plausibel braucht kein Widerspruch eingelegt werden, da die Erfolgsaussichten gegen Null gehen. Falls nicht kann Widerspruch eingelegt werden, das FA wird spätestens dann eine Begründung abgeben.
Grüsse
… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als
Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€
anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.
Hallo!
Grundsätzlich sind Versicherung, die nicht den eigenen Besitz, sondern den Pflichtfall abdecken, absetzbar. Das heißt das die private und die KFZ-Haftpflicht zB absetztbar sind, der Kaskoanteil oder die Hausratversicherung jedoch nicht.
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, läßt sich ohne konkrete Zahlen schlecht beurteilen. Wenn sich die Lebens- und Versicherungssituation aber nicht deutlich verändert hat (arbeitslos geworden, Versicherungsverträge beendet) ist davon auszugehen, dass es sich um einen Fehler handelt. Ich würde mich mit meinem Sachbearbeiter in Verbindung setzen. Vielleicht handelt es sich einfach um einen Eingabefehler des Finanzamtes.
LG
Lorraine
Autopflege ist mit der Km Pauschale abgegolten,. Der Betrag von 290 Euro erscheint mir sehr merkwürdig. erst einmal fristwahreend Einspruch einlegen. Um genaues zu sagen brauche ich Steuererklärung und Bescheid als pdf. Die Beiträge zuur Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung dürftwn schon höher sein und die weerden aber von den Verfsicherungen elektronisch übertragen unmd im Regelfall zugheordenet, auc h wenn in der erklärung etwas anderes stehen sollte.
… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als
Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€
anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.
Sorry, aber die Frage ist zu allgemein gestellt…so kann man keine Antwort geben…
Gruß
… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als
Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€
anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.
Vorsorgeaufwendungen sind ausschließlich Versicherungsbeiträge, und zwar: Sozialversicherung (von der KV nur der Betrag für die Basis-Versicherung), private Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Außerdem noch Lebensversicherungen unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Die Höhe der Pauschale hängt in erster Linie von der Höhe des Arbeitslohnes ab. Sagen Sie mir, wie hoch Ihr Brutto-Arbeitslohn war und ich sage Ihnen, wie hoch die Vorsorge-Pauschale sein muss. Wichtig ist noch: Zusammenveranlagung oder nicht? Also: Verheiratet oder nicht?
Falls Sie wirklich zu niedrig ist, sollte Sie Einspruch einlegen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass der nette Finanzamtsmitarbeiter die falsch berechnet…
Da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend zu Fragen der Themengebiete Steueroptimierung offshore und Geldanlage
… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als
Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€
anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.
Hallo,
die Frage ist nicht ganz verständlich, denn Kosten für das Auto sind keine Vorsorgeaufwendungen.
Diese Kosten sind höchstens Sonderausgaben, wenn das Auto z.B. beruflich genutzt wird.
Hier einmal die Erklärung der Vorsorgeaufwendungen:
Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören unter anderem:
Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen,
Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitaldeckenden Altersvorsorge,
Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen.
Für neue Kapitallebensversicherungsverträge gibt es seit 1.1.2005 keine Steuerprivilegierung mehr.
Altersvorsorgeaufwendungen
Diese Vorsorgeaufwendungen werden seit 1.1.2005 zunächst bis maximal 60 % von bis zu 20.000,- Euro pro Jahr von der Steuer befreit. Schrittweise steigt dieser Anteil um jährlich 2 % bis 2025 auf 100 %.
Anhand einer Günstigerprüfung wird kontrolliert, dass Steuerpflichtige gegenüber dem alten Recht nicht schlechter gestellt sind. Wenn es zu einer Verschlechterung kommt, gilt altes Recht vor neuem Recht.
Andere Vorsorgeaufwendungen
Hierzu gehören Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit (Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und zu privaten Versicherungen), zu Kranken- und Pflegeversicherungen, zu eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Risikolebensversicherungen sowie zu Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Die Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,- Euro (ab 1.1.2010: 1.900,- Euro) absetzbar, falls ein steuerfreier Zuschuss zur Krankenversicherung gewährt wird oder ein Beihilfeanspruch im Krankheitsfall besteht.
Der Höchstbetrag steigt auf 2.400,- Euro (ab 1.1.2010: 2.800,- Euro) bei Personen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge alleine aufbringen müssen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten ergibt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der jedem Ehegatten zustehenden Höchstbeträge.
Die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften erörtert das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 22.5.2007. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen erörtert das Bundesfinanzministerium in seinen Schreiben vom 26.4.2010 und vom 13.9.2010.
Grundsätzlich sind Versicherungsbeiträge, wie zur Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung etc. absetzbar. Dies jedoch nur bis zu einem Höchsbetrag. Die Beiträge sind auf der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Gibt man diese nicht ab, werden keine Beiträge berücksichtigt.
Im Rahmen der Rechtsbehelfsfrist (1 Monat) kann man seine Belege nachreichen.
… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als
Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€
anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.
Hi!
Jetzt wird fummelig.
Vorsorgeaufwendungen sind grundsätzlich Versicherungen, das stimmt.
Die Vorsorgepauschale ist der Aufwand an Versicherungen durch das FA pauschaliert fesstgesetzt.
Ob das Finanzamt Recht hat, kann ich aber doch so auch nciht prüfen.
Wiederspruch kann man sowieso nciht einlegen.
Aber einen Einspruch kann man innerhalb der Einspruchsfrist einlegen.
Wurden überhaupt alle Versicherungen erklärt?
… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als
Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€
anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.
Hallo,
das kommt auf die Versicherungen im Einzelnen an.
Es gibt eine Anlage „Vorsorgeaufwendungen“, in der zugehörigen Anleitung sind viele Dinge erklärt. Im Zweifelsfall würde ich immer Widerspruch einlegen und auf die Aufwendungen (per Anlage) verweisen. Das Finanzamt muss dir etwaige Kürzungen da erklären.
Viel Erfolg
Roger
… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als
Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€
anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.
Im Prinzip sind Versicherungen (ausser Sachversicherungen wie Kasko z.B.) als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Haben Sie denn in Ihrer Steuererklärung überhaupt Aufwendungen geltend gemacht? Normalerweise wird eine Pauschale nur angesetzt, wenn keine Aufwendungen geltend gemacht werden oder die Aufwendungen geringer sind als die Pauschale.
Widerspruch einzulegen macht in jedem Fall Sinn, wenn Sie der Meinung sind, dass der Steuerbescheid nicht korrekt ist. Evtl. macht es aber auch Sinn vorher beim Finanzamt anzurufen und nachzufragen warum von der Erklärung abgewichen worden ist, bzw. welche Abweichungen vorgenommen worden sind. Dies wird aber in der Regel auch in den Erläuterungen zum Steuerbescheid erklärt.
Eine bessere (konkretere) Antwort ist aufgrund des sehr knapp geschilderten Sachverhalts leider nicht möglich.
Grüsse Barbara
Hallo,
Vorsorgeaufwendungen sind z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung etc. Diese können bis zu einem Basisrahmen, meist stellt die Versicherung einen Bescheid aus, aus dem der absetzbare Teil ersichtlich wird, abgesetzt werden.
Es wäre also anhand der übersandten Unterlagen zu prüfen, ob dort der genannte Betrag mit dem des vom finanzamt anerkannt identisch ist.
Widerspruch einlegen kann nie schaden. Zu beachten ist aber, dass 4 Wochen nach Zustellung des EK-Bescheides
der Steuerbescheid i. d. Regel bestandskräftig ist.
… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als
Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€
anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.
Hallo Walter,
diese Aufwendungen sind übrige Vorsrogeaufwendungen und nur anzusetzen falls die Basis Kranken und Pflegepflichtversicherung noch nicht 1900/2800 € überstiegen hat - das ist neues Recht. Es gibt jedoch noch altes Recht hier führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch und gibt dir Bescheid was besser für dich ist.
Fakt ist den Fall kann man so auf die schnelle nicht beantworten da einige wichtige Infos fehlen.
… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als
Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€
anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.
keine steuern bezahlt keine rückerstattung
… ,für Pflege,Auto,usw beim Finanzamt absetzbar
Das Finanzamt hat beim Steuerbescheid 2011 nur 290,00 Euro als
Vorsorgepauschale zugelassen.2010 wurden aber 2607,00€
anerkannt.Was ist zu tun.Soll man Wiederspruch einlegen.