Sind Vorstände rentenversicherungspflichtig?

Hallo,

heute stelle ich endlich die Frage, die mich schon sehr lange interessiert:

Sind Vorstände von AG´s rentenversicherungspflichtig?

Ich stelle mir diese Frage, weil ich in einer der letzten Ausgaben der IHK-Zeitschrift einen Artikel darüber gelesen habe, dass Leute, die sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter ihrer GmbH sind und keine Arbeitnehmer beschäftigen, laut Urteil vom Bundessozialgericht, rentenversicherungspflichtig sind.

Diesen Artikel kann man online hier nachlesen:

http://www.nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/IHK_NBG/Home/Ges…

In diesem Artikel steht auch folgendes:

„Vorstände einer Aktiengesellschaft sind übrigens kraft Gesetz (§ 1 Satz 4 SGB VI) nicht rentenversicherungspflichtig.“

Jetzt habe ich im SGB nachgelesen, aber nichts davon gefunden, dass Vorstände nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Sind sie es nun oder nicht?

Hintergrund meiner Anfrage:

Vor ein paar Jahren habe ich im TV jemanden gesehen, der Seminare angeboten hat, wie man mit einer Gründung einer AG zur Verwaltung des eigenen Vermögens aus der Rentenversicherungspflicht herauskommt.

Mein damaliger Kollege aus der Bank meinte u.a., dass diese Gesetzeslücke mittlerweile geschlossen ist und Vorstände von AG´s rentenversicherungspflichtig sind.

So, jetzt wisst ihr alles, warum ich auf diese Frage gekommen bin *gg*

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Danke und Gruß

Norbert

Hallo,

Infos findest Du z.B. hier:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

http://www.onlinelaw.de/download.php?content=161

Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Leider keine sinnvolle Antwort
Hallo Jürgen,

leider hast du mir keine sinnvolle Antwort gegeben.

  1. Ich habe nicht gefragt, wie es mit der Versicherungspflicht bei Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern einer GmbH aussieht, sondern ich möchte wissen, ob Vorstände von AG´s rentenversicherungspflichtig sind.
    Steht auch so in meinem Ausgangsposting…

  2. Die beiden von dir geposteten Links helfen auch in der Frage nicht weiter, ob bzw. ab wann nun ein GF bzw. Gesesellschafter einer GmbH rentenversicherungspflichtig ist, da die aktuelle Rechtssprechung des Bundessozialgerichts in den beiden Artikeln nicht berücksichtigt ist.
    Somit sind aufgrund der fehlenden Aktualität die beiden Artikel - mindestens teilweise - falsch und somit nicht zu gebrauchen.

Wenn du beim nächsten Mal wieder eine Antwort gibst, denke einfach an zwei Fragen, die du dir vorher stellen solltest:

  1. Entspricht meine Antwort, die ich geben möchte auch dem, was der Fragesteller wissen will?

  2. Wenn ich dann eine Antwort gebe, ist diese dann auch richtig?

Und nun hoffe ich auf sinnvolle Antworten :smile:

Danke und Gruß

Norbert

P.S. Wenn du wieder auf andere Internetseiten verweist, dann lese diese Seiten doch vorher selbst durch :wink:

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Hallo!

Jetzt habe ich im SGB nachgelesen, aber nichts davon gefunden,
dass Vorstände nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Sind sie es nun oder nicht?

Du hast doch die entsprechende Norm, § 1 Satz 4 SGB VI schon selbst zitiert. Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind in dem Unternehmen, dem sie angehören, nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Das ist doch eindeutig. Wenn also jemand daneben keine andere versicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, dann ist er auch nicht versicherungspflichtig.

Florian.

Hallo,
der Antwort von Florian kann ich nur zustimmen - ergänzend
dazu gibt es allerdings ein Urteil. AG`s, die nur gegründet wurden,
damit der Vorstand aus der Rentenversicherung raus kann, werden
in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
Gruss
Czauderna

Hallo Norbert,

Hallo Jürgen,

leider hast du mir keine sinnvolle Antwort gegeben.

  1. Ich habe nicht gefragt, wie es mit der Versicherungspflicht
    bei Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern einer GmbH aussieht,
    sondern ich möchte wissen, ob Vorstände von AG´s
    rentenversicherungspflichtig sind.
    Steht auch so in meinem Ausgangsposting…

OK, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Das gilt wohl für uns beide, denn ich habe den Bezug auf die AG überlesen und Du den entscheidenen Passus im SGB.

Also der spezielle Textteil im Klartext und die passende Passage gekennzeichnet in aktueller Fassung:

(Zitat:
§1 Beschäftigte

Versicherungspflichtig sind

  1. Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind; während des Bezugs von Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld nach dem Dritten Buch besteht die Versicherungspflicht fort,

  2. behinderte Menschen, die

a) in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind,

b) in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung erbringen, die einem Fünftel der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht; hierzu zählen auch Dienstleistungen für den Träger der Einrichtung,

  1. Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen,

3a. Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden,

  1. Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften während ihres Dienstes für die Gemeinschaft und während der Zeit ihrer außerschulischen Ausbildung.

Die Versicherungspflicht von Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, erstreckt sich auch auf Deutsche, die im Ausland bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länder oder bei deren Leitern, deutschen Mitgliedern oder Bediensteten beschäftigt sind. Personen, die Wehrdienst leisten und nicht in einem Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit stehen, sind in dieser Beschäftigung nicht nach Satz 1 Nr. 1 versicherungspflichtig; sie gelten als Wehrdienstleistende im Sinne des § 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 4.

(Achtung jetzt kommts!)
Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind in dem Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig beschäftigt, wobei Konzernunternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes als ein Unternehmen gelten.

Zitat Ende)

  1. Die beiden von dir geposteten Links helfen auch in der
    Frage nicht weiter, ob bzw. ab wann nun ein GF bzw.
    Gesesellschafter einer GmbH rentenversicherungspflichtig ist,
    da die aktuelle Rechtssprechung des Bundessozialgerichts in
    den beiden Artikeln nicht berücksichtigt ist.
    Somit sind aufgrund der fehlenden Aktualität die beiden
    Artikel - mindestens teilweise - falsch und somit nicht zu
    gebrauchen.

Es gibt m.W. drei aktuelle Urteile des BSG:
B12RA 1/04R = RV-Freiheit von GmbH-GF einer 1-Mann-GmbH. Die RV-Freiheit wurde bestätigt.

B12KR 18/04R = Ist ein HGBler RV-pflichtig, wenn er ausxhließlich von einer GmbH Aufträge erhält (es ging nicht um den GF)

B12KR 30/04R = SV-Pflicht von Mehrheitsgesellschaftern, die nicht GF sind

Andere Urteile sind mir dazu nicht bekannt und keines passt zu Deiner Frage oder meinen Links. Wenn Du mehr weißt bin ich für Infos dankbar.
Ansonsten ist korrekt, daß die Links für GmbH-GF-Verträge die ab 01.01.2006 abgeschlossen werden nicht ganz korrekt sind.
Allerdings nicht wg einer Rechtssprechung, sondern weil die Rentenanstalt diese Verträge jetzt bei Abschluß des Vertrages auf SV-Freiheit prüft und nicht erst, wie zuvor, bei Beantragung einer Leistung.

Wenn du beim nächsten Mal wieder eine Antwort gibst, denke
einfach an zwei Fragen, die du dir vorher stellen solltest:

  1. Entspricht meine Antwort, die ich geben möchte auch dem,
    was der Fragesteller wissen will?

OK, siehe oben.

  1. Wenn ich dann eine Antwort gebe, ist diese dann auch
    richtig?

Siehe Urteile.

Gegenfrage:
Ist es sinnvoll eine Frage zu stellen, wenn ich die Antwort gleich mitgebe?

Vielleicht sollten wir beide mal drüber nachdenken.

Gruß
Jürgen

Und nun hoffe ich auf sinnvolle Antworten :smile:

Danke und Gruß

Norbert

P.S. Wenn du wieder auf andere Internetseiten verweist, dann
lese diese Seiten doch vorher selbst durch :wink:

Hallo,

Infos findest Du z.B. hier:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

http://www.onlinelaw.de/download.php?content=161

Gruß
Jürgen

Hallo,

heute stelle ich endlich die Frage, die mich schon sehr lange
interessiert:

Sind Vorstände von AG´s rentenversicherungspflichtig?

Ich stelle mir diese Frage, weil ich in einer der letzten
Ausgaben der IHK-Zeitschrift einen Artikel darüber gelesen
habe, dass Leute, die sowohl Geschäftsführer als auch
Gesellschafter ihrer GmbH sind und keine Arbeitnehmer
beschäftigen, laut Urteil vom Bundessozialgericht,
rentenversicherungspflichtig sind.

Diesen Artikel kann man online hier nachlesen:

http://www.nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/IHK_NBG/Home/Ges…

In diesem Artikel steht auch folgendes:

„Vorstände einer Aktiengesellschaft sind übrigens kraft Gesetz
(§ 1 Satz 4 SGB VI) nicht rentenversicherungspflichtig.“

Jetzt habe ich im SGB nachgelesen, aber nichts davon gefunden,
dass Vorstände nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Sind sie es nun oder nicht?

Hintergrund meiner Anfrage:

Vor ein paar Jahren habe ich im TV jemanden gesehen, der
Seminare angeboten hat, wie man mit einer Gründung einer AG
zur Verwaltung des eigenen Vermögens aus der
Rentenversicherungspflicht herauskommt.

Mein damaliger Kollege aus der Bank meinte u.a., dass diese
Gesetzeslücke mittlerweile geschlossen ist und Vorstände von
AG´s rentenversicherungspflichtig sind.

So, jetzt wisst ihr alles, warum ich auf diese Frage gekommen
bin *gg*

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Danke und Gruß

Norbert