Als Hundehalter soll jeder die Verunreinigungen des Hundes
beseitigen. Gilt dies auch bei Flächen, in denen sich Menschen nicht
aufhalten? Konkret: Bin ich verpflichtet meinem Hund ins Unterholz zu
folgen um seine Notdurft zu entsorgen? Laut Verordnung muss ich den
Kot von öffentlichen Verkehrsflächen beseitigen. Wie wird eine
öffenliche Verkehrsfläche definiert?
Vielen Dank für rechtlich fundierte Antworten.
Hallo,
also mich wundert diese Frage schon ein bißchen (wenn ich das Verhalten viele Hundehalter sehe, aber irgendwie auch nicht wirklich). Nur weil irgendwas keine öffentliche (Verkehrs)Fläche ist, heißt das doch noch lange nicht, dass irgendwer unkontrolliert irgendwohin kacken dürfte. Das Blumenbeet meines Nachbarn ist ja auch keine öffentliche Fläche also kann ich da auch hinkacken?
Wenn der Hund auf öffentliche Flächen scheißt und der Halter macht es nicht weg, dann verstößt er eben gegen diese Verordnung und muss mit den dort angedrohten Konsequenzen rechnen. Beim Bekacken des Blumenbeetes des Nachbarn verstößt man nicht gegen diese Verordnung aber mit Sicherheit gegen eine andere Regelung (vielleicht sogar mehrere), die dann auch andere Konsequenzen nach sich zieht.
Grüße
Hallo,
Als Hundehalter soll jeder die Verunreinigungen des Hundes
beseitigen. Gilt dies auch bei Flächen, in denen sich Menschen
nicht aufhalten?
Darum geht es nicht.
Wald und Wiesen sind normalerweise Privateigentum. Dort hat Dein Hund nichts zu suchen.
Konkret: Bin ich verpflichtet meinem Hund ins
Unterholz zu
folgen um seine Notdurft zu entsorgen?
Ja. Dein Hund hat auf fremden Grundstücken nichts verloren. Also solltest Du - wenn es doch vorgekommen ist - die Notdurft entsorgen. (Über die gängige Praxis und die praktische Durchführbarkeit wollen wir hier nicht reden.)
Laut Verordnung muss
ich den
Kot von öffentlichen Verkehrsflächen beseitigen. Wie wird eine
öffenliche Verkehrsfläche definiert?
Wald und Wiesen sind keine öffentlichen Verkehrsflächen, sondern Privateigentum.
Öffentliche Verkehrsflächen sind Flächen, die (irgendwo und von irgendwem) dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Gruß
Jörg Zabel