Sind Werbemails strafbar

Lieber Experte/in,
mir ist eine Sache passiert, die ich bisher nie für möglich gehalten hätte.
Ich bin Musiker und habe mich nach langer Krankheit
und aus finaziellen Gründen dazu entschlossen wieder
Musik zu machen um wieder am Leben teilzuhaben.
Vielleicht habe ich einen fehler gemacht als ich mich entschlossen habe eine e-mail zu verfassen um mich Vereinen, Verbänden und Firmen als Partyband anzubieten. Heute bekam ich ein Schreiben von einer Anwältin mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem soll ich Anwaltsgebühren in Höhe von 316,18 zahlen, sonst müsse ich 3000,–EUR Geldstrafe zahlen. Denn meine e-mail war von ihrem Mandaten nicht angefordert und stellt nach §§823 eine unzumutbare Belastung dar.
Ich habe doch keine Viagra-Pillen angeboten, sondern wollte mich nur als Musiker für eine Weihnachtsfeier anbieten. Ich bin ganz schön platt.
Bin für einen guten Rat dankbar.
Viele Grüsse
Ralf Bruhn

allo,

also hier die Kurzantwort: Nein, nicht strafbar, aber unter Umständen haftet der Versender unverlangter Werbeemails zivilrechtlich doch auf Unterlassung und Schadenersatz.

Hier die Lange Antwort von einem Kollegen,der das aus meiner Sicht kompetent bereits beantwortet hat:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterlassung-von-Spa…

mfG

Hallo,

leider hat die Anwältin hier Ihren Job richtig gemacht.

Bitte lesen:
http://www.marke-x.de/deutsch/webmarketing/archiv/em…

Grüße,
strucki

Hallo Ralf,

das tut mir wirklich leid für Dich. So richtig kann ich Dir nicht helfen, es handelt sich um eine zivilrechtliche Abmahnung, die allerdings sich auf § 823 BGB stützt (unerlaubte Handlung). Es ist wirklich nicht mein Metier, so richtig helfen kann ich Dir leider nicht.

Gruß Peter

Hallo,

vielen Dank für die Info.
Aber muß ich die 316,18 EUR an die Anwältin zahlen.
(Streitwert 3000,–EUR)?

Gruss
Ralf Bruhn

Hallo,
vielen Dank für die Info.
Aber muß ich die Anwaltsgebühren in Höhe von 316,18 EUR zahlen?
Gruss
Ralf Bruhn

Solch einen Blödsinn habe Ich schon lang nicht mehr gehört. Guten Tag erst einmal.

Der § 823 BGB sagt aus:1) Wer … das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Eine komische Anwältin. Ich würde die Dame mal auf den § 240 StGB (Nötigung) hin weisen. Dieser besagt:frowning:1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe … bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch …ist strafbar.

Wichtig ist hierbei der Abs 3.

Ich gebe ihnen nur einen (2) guten Rat:
1.) Ignorieren sie diesen Sch…
2.) Sollte es weiter gehen, dann konsultieren sie einen Anwalt.

Übrigens empfehle Ich ihnen die Mails mit dieser „Anwältin“ aufzuheben

Lieber Experte/in,
Vielleicht habe ich einen fehler gemacht als ich mich
entschlossen habe eine e-mail zu verfassen um mich Vereinen,
Verbänden und Firmen als Partyband anzubieten. Heute bekam ich
ein Schreiben von einer Anwältin mit der Aufforderung zur
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem
soll ich Anwaltsgebühren in Höhe von 316,18 zahlen, sonst
müsse ich 3000,–EUR Geldstrafe zahlen. Denn meine e-mail war
von ihrem Mandaten nicht angefordert und stellt nach §§823
eine unzumutbare Belastung dar.
Ich habe doch keine Viagra-Pillen angeboten, sondern wollte
mich nur als Musiker für eine Weihnachtsfeier anbieten. Ich
bin ganz schön platt.
Bin für einen guten Rat dankbar.
Viele Grüsse
Ralf Bruhn

Hallo Herr Bruhn,

unerwünschte E-Mail-Werbung ist genau wie unerwünschte Faxwerbung rechtswidrig!
Da Ihr Absender leicht zu identifizieren war, ist ein Anwalt beauftragt worden Ihnen eine Abmahnung zukommen zu lassen und sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern.
Der Werber (Spammer) muss auch die Kosten des Anwalts übernehmen.
Auf der Internetseite www.internet-beschwerdestelle.de kann vieles Nachgelesen werden.
M.f.G.

Hallo,

ich finde Streitwert und Gebühr ebenfalls recht hoch festgelegt. Man müsste mal ähnliche Fälle recherchieren oder einen Anwalt befragen, ob die Sache so angemessen ist.

Grüße,
strucki

Also wenn die Gegenseite einen solchen Aufwand beweisen kann, ja. Aber ich würde erst mal nicht zahlen.

Im Zweifel hilft nur Anwalt fragen und den konkreten Fall prüfen lassen.

Hallo,
verrückte Geschichte, die mir sicher auch passiert wäre. Tut mir aber leid, dass ich dazu auch meiner Erfahrung, die im Strafrecht liegt (das hier ist Zivilrecht), nicht helfen kann. Aus meinem Rechtsgefühl heraus würde ich - glaube ich - die Unterlassungserklärung abgeben, aber die Anwaltsgebühren nicht zahlen, wenn ich finanziell einen gewissen Hintergrund hätte, und notfalls die Nerven und das Geld hätte, mich verklagen zu lassen. Denn ob die Anwältin tatsächlich klagen wird, ist (wohl) ungewiss. Solche kleinen Streitwerte sind insgesamt für Anwälte nicht lukrativ. In der Zeit, die ein Klageverfahren kostet, könnten sie gut und gern in anderen Sachen mehr Geld verdienen. - Aber das ist ein Gefühl - keine Garantie.
Gruß
Michael

Hallo, Deine Frage hat weniger mit Strafrecht als vielmehr mit Zivilrecht zu tun (–> Schadenersatz und Unterlassungserklärung), weswegen ich nicht 100 %ig sicher antworten kann.

Jedoch: Strafbar dürfte das kaum sein.
Aber: Gegen die Unterlassungserklärung nebst Kostenrechnung des „Abmahn-Anwalts“ wirst Du wohl wenig tun können. Soweit ich weiß, ist vor nicht allzu langer Zeit ein Gesetz in Kraft getreten, wonach eben das unaufgeforderte Zusenden von Werbung - gleich welcher Art - illegal (wenn auch nicht unbedingt strafbar) ist.
Tut mir echt leid.

Vielleicht solltest Du aber am besten einen Anwalt aufsuchen.

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo Ralf,

mich würde interessieren was aus deinem Fall geworden ist? Hast du auf den Brief geantwortet? Die Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben? Und/ oder dir einen Anwalt genommen.

Es scheint mir, dass es sich bei dieser Art von Anwaltsschreiben um Abzocke handelt.
Siehe hier:
http://www.komma-net.de/unternehmen/artikel/gericht-…

Bitte um Antwort, DANKE!!!

Viele Grüße
Daniel

Hallo Daniel,
es handelte sich leider nicht um die typische Abzocke, sondern um eine echte Anwältin, die von Ihrem Klienten beauftragt wurde. Ich habe die Unterlassungserklärung unterschrieben und die Gebühr aber um 50% herunter „gehandelt“.
Damit war der Fall erledigt.
Viele Grüsse
Ralf