wer kann mir sagen wie die rechtslage bei nichteingezäunten wiesen ist? darf ich mit meinen hunden auf diesen wiesen spielen oder darf ich sie nur spielen lassen und ich bleib auf dem weg?hab ein bisschen stress mit jemanden der meint ich würde sein futter zertrampeln…aber das richtet sich ja wieder auf…oder?wüsste gern wie die rechtslage ist. übrigens hat er gedroht seine hunde auf meine zu hetzen…ich würde schon sehen was von übrig bleibt! netter mensch…
viele grüsse
jani
Hallo !
Privateigentum ist zum Glück noch geschützt!
Wenn der Besitzer einer Wiese nicht will, dass sie betreten wird, so ist es sein Recht. Da kann es überhaupt keine Diskussion geben.
Gruß max
Hallo Max,
Trifft zwar nicht diesen konkreten Fall, aber zum Glück gibt es bei uns NOCH kein Cowboy-Verständnis von Privateigentum.
Siehe Zugangsrechte zu Naturschönheiten in der Bayrischen Verfassung
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Beim Ordnungsamt erfährt man, wo Leinenpflicht ist und wo nicht.
Bauern möchten nicht gerne, daß Hunde auf Weideflächen für Kühe (eingezäunt)bzw zur Heugewinnung (meist nicht eingezäunt)sind, da der Kot der Hunde Bandwurm belastet sein kann und evtl. das Fleisch geschlachteter Rinder unverkäuflich macht, da der sog. Finnenschnitt vom zust. Tierarzt zuviele Finnen im Gewebe feststellt.
Und weil der Bauer nicht wissen kann, mit welchem Mittel und wie oft, oder überhaupt entwurmt wird, verbietet er es gleich oder ist sauer, wenn er feststellt daß seine Wiese als Hundewiese „missbraucht“ wird.
Grüße
Maja
Moin Max,
sollte dann der Besitzer seine Wiese nicht einzäunen, um damit sein Eigentum als solches zu kennzeichnen und zu schützen ??
fragende Grüße
Dirk m.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin Max,
sollte dann der Besitzer seine Wiese nicht einzäunen, um damit
sein Eigentum als solches zu kennzeichnen und zu schützen ??
fragende Grüße
Dirk m.
Nein, mein Haus, als mein Eigentum mit Grundstück, ist auch nicht eingezäunt. Eine Weide wird eingezäunt, um das Vieh zu halten, aber nicht, um sie vor dem Betreten zu schützen.
Große Gartenbauflächen sind auch nicht immer eingezäunt, trotzdem ist es Privatbesitz und das Betreten verboten.
Nicht alles, was zum Betreten einlädt, ist Allgemeinbesitz.
gruß max
Siehe Zugangsrechte zu Naturschönheiten in der Bayrischen
Verfassung
Eine Wiese ist etwas, was wächst und dann geerntet wird. Würde man sie als Hundeplatz benutzen, könnte man sie nicht mähen.
Mit diesen Naturschönheiten sind Wanderwege an Seen und ähnliches gemeint. Eine Wiese gehört zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes. Das Heu wird im Winter als Viehfutter gebraucht und deshalb redet man auch in Bayern sicher nicht von Naturschönheiten, wenn es um Wiesen geht, Und - eine Wiese als Schönheit, ist aus der Ferne zu genießen und nicht, wenn man auf ihr herumtrampelt.
gruß max
Hund und Freiheit…
Hi Max,
grad frag ich mich…wo gehst Du denn mit Deinen Hunden spazieren?
Ich frug mich das mittlerweile auch…
LG Maja
Hallo Maja,
wie Max schon sagte, reicht es ohne weitere Begründung, wenn der Eigentümer der Wiese einfach nicht will, daß sie betreten wird. Mit der Drohung, seine Hunde loszuhetzen, setzt sich der Eigentümer aber ins Unrecht.
… da der Kot der Hunde Bandwurm belastet sein kann
Irgendwelche Kuhwiesen pflegen nicht in der Stadtmitte zu liegen, sondern im ländlichen Gebiet. Da kacken jeden Tag zig wild lebende Tiere drauf und die haben ziemlich sicher allesamt so viele Würmer, daß ein paar Hunde den Kohl auch nicht mehr fett machen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Max,
bei uns in Bayern regelt das u.a. das BayNatSchG (Bayerisches Naturschutzgesetz).
Art. 22 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes:
Das Betretungsrecht erlaubt:
-
das grundsätzlich freie Betreten ohne Erlaubnis des Grundstücksberechtigten oder einer Behörde
-
von allen Teilen der freien Natur (Privatwege, Feld und Flur sowie Wald)
-
zum Naturgenuss und zur Erholung
-
im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung
-
als Einzelperson, mit Verwandten oder Bekannten oder als Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung.
Landwirtschaftliche Flächen dürfen nur zur Viehhaltung oder gegen Wildverbiss eingezäunt werden. Diese Einzäunungen müssen durch Tore oder Überstiege öffentlich zugänglich gemacht werden.
Landwirtschaftlich ungenutzte Flächen dürfen ganzjährig betreten werden. Genutzte Flächen nur außerhalb der Nutzungszeit (Grünland i.d.R. von Anfang Oktober bis Ende April).
Ich weiß allerdings nicht, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist.
Gruß
Johnny
Hi Max,
grad frag ich mich…wo gehst Du denn mit Deinen Hunden
spazieren?
Überall : Waldwege, Fahrradwege, aber niemals über Wiesen. Ich habe Angst vor zecken.
Gruß max
Solange den Experten hier der Unterschied zwischen einer Wiese und einer Weide nicht klar ist, solange hat alles keinen Zweck!!
Gruß Max
Hi Wolfgang,
wie Max schon sagte, reicht es ohne weitere Begründung, wenn
der Eigentümer der Wiese einfach nicht will, daß sie betreten
wird. Mit der Drohung, seine Hunde loszuhetzen, setzt sich der
Eigentümer aber ins Unrecht.
Hä? Wer hat was von Hunde loshetzen geschrieben? Im übrigen ist nicht jeder Bauer auf jeder Wiese zur gleichen Zeit…und nicht überall stehen Schilder…
Irgendwelche Kuhwiesen pflegen nicht in der Stadtmitte zu
liegen, sondern im ländlichen Gebiet. Da kacken jeden Tag zig
wild lebende Tiere drauf und die haben ziemlich sicher
allesamt so viele Würmer, daß ein paar Hunde den Kohl auch
nicht mehr fett machen.
Die Bandwürmer, die auch dem Menschen gefährlich werden können, werden auch beim Wild behandelt…„Fuxoral“ sagt Dir das was?
Gruß
Maja
Hallo,
zum Thema gab’s schon mind. einmal 'ne Diskusion.
-> http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Abgesehen davon bin ich auch der Meinung, daß es ein ziehmlich einseitiges
Verständnis von Freiheit ist, wenn man anderer Leute Eigentum ohne Zögern
betritt, zerlatscht und mit Kot beschmutzt, bloß weil kein Zaun drumherum ist
Sowas sieht kein Bauer gern.
Ich denke, es gibt genug alternative Flächen (außer in den Städten, wo sowieso
alle Grünflächen mit Tonnen von Hundekot verseucht sind).
Gruß Uwi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Grüßt euch,
nicht eingezäunte Flächen sind kein Freiland sondern Besitz.Also darf der Eigentümer sagen was er will. Ich will auch nicht 100 Hundetäglich in meinem Garten. Ich bin zwar Hundehalter und Trainer aber das heißt nicht daß ich alles gutheißen muss was gemacht wird. Daher: Auf Streuobstwiesen liegen die Äpfel und Birnen im Gras, wer will diese mit Kot verschiss… Teile aufheben?
Ich nicht. Mit Wiesen ist es so daß oft diese als Futterwiesen genutzt werden.
Der örtlihce Bauer meinte daß bis zu einer groben Höhe von 10cm es soweit egal sei dann aber bitte nicht mehr drauf gehen. Daran kann man sich halten.
Ganz sauer werden Bauern wenn dan auf die frische Mahd gesch… wird.
Die kann er dann praktisch wegwerfen.
Hoffe das langt etwas. Mein Tipp, redet mit den Bauern und erkundigt euch wo es ok ist und wo nicht. Wer das nicht will sondern einfach draufläuft kann sich theoretsich eines Landfriedensbruches strafbar machen. Zeigt zwar i.d.R. keiner an aber denkbar wäre es. Für alle die mit Wegrändern probleme haben. Der Weg muss breiter als 3,5m sein damit der Feldrein dem Bauern gehört. Dies ist i.d.R. selten daher gelten rund 50cm links und rechts als „Kotbahn“. Aussage Stadt Stuttgsart, Ordnungsamt
Gruß Steffen