Sind Zinsen für Sanierungskosten abzugsfähig?

Hallo zusammen,
wir haben in 2005 eine Kernsanierung unseres selbstgenutzten Eigenheims durchgeführt. Nun habe ich mal gehört, dass die Zinslasten (welche aus der Finanzierung der Sanierung entstehen) abzugsfähig sind, sofern die Sanierungskosten höher als der Kaufpreis sind.
Ist dies korrekt?

Danke
Stefan

Hallo Stefan,
Zinsen für Finanzierung jeglicher Art, z.B. auch für eine Sanierung, sind nur dann steuerlich abzugfähig, wenn das Objekt NICHT zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, sondern ausschließlich der Einnahmenerzielung dient, also z.B. vermietet ist. Dann fallen diese Zinszahlungen unter die Rubrik Betriebskosten. Die gesetzliche Regelung dazu findest Du in §9 u. §9a EStG. Dort ist es zwar alles für den Begriff Werbungskosten beschrieben, die Handhabung der Werbungskosten für nichtselbständige Arbeitnehmer und der Betriebskosten für Selbständige ist aber im identisch.

Wenn allerdings das Objekt, um das es geht unter Denkmalschutz stehen sollte oder/und in einem Sanierungsgebiet stehen ist alles wieder ganz anders. Dazu findest Du alles in §10f EStG.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek