Guten Abend,
neulich sind auf dem Weg von Hannover nach Hamburg in Hannover hunderte Fussballfans in den letzten ICE des Tages nach Hamburg eingestiegen. Da ich einen Sitzplatz hatte, konnte es mir egal sein, das so viele Leute auf den Gängen stehen oder auf dem Boden sitzen mussten. Jedoch habe ich mich gefragt: Gibt es eigentlich ein Maximum, bis zu dem dieBahn/ein ICE mehr Personen mitnehmen darf, als Sitzplätze vorhanden sind?! Auch der Schaffner war auf der Strecke nicht zu sehen, so dass Schwarzfahren ein Leichtes gewesen wäre. Sind die Zugbegleiter aber nicht verpflichtet, jeden Fahrgast auf dein Bahnticket zu überprüfen!?
Vielen Dank für Ihre Informationen.
MfG, Markus
Hallo
Gesetzlich dürfen Die Fernvekehrs Züge bis 200% besetzt werden, dass heißt bei ca 500 Sitzplätzen der 2. Kl
etwas über 1000 Fahrgäste mitgenommen werden könnten
ABER da bereits ab 800Fahrgästen nix mehr geht und es strenge Sicherheitsrichtlinien gibt und der Zugchef für die Sicherheit verantwortlich ist, kann er Fahrgäste von der Weiterfahrt ausschließen bzw. den gesamten Zug räumen lassen!
Zugbegleiter sind NICHT nur zur Fahrkartenkontrolle da, Sie haben viele betriebliche aufgaben, und der Ganze Betriebsablauf hat an oberster Stelle: Sicherheit!
Sie sind u.a. für diese Sicherheit verantwortlich, dass sie bei solch einer Besetzung und am besten dann noch mit wenig Personal am Bord es nicht vollständig schaffen jede Fahrkarte zu kontrollieren denn wie gesagt betriebliche Aufgaben und die Sicherheit gehen verständlicherweise vor.
MfG
hallo, berechtigte frage.
prinzipiell ist fahrscheinprüfen nur eine von 20 aufgaben der zugbegleiter im zug. und wenn sie sagen fussballfans, sicherheit geht immer vor. also der eigenschutz. wenn ich mich als frau zum beispiel zwischen vielen betrunkenen fans nicht wohl fühle und ich mich auf dem bräsentier teller bewege, steht außer frage.
nicht jeder ist solch einer situation gewachsen, und andere fahrgäste schauen nur weg wenn es zum streit kommt. zugbegleiter werden oft angegriffen, bespuckt, mit waffen bedroht und unsittlich berührt.
wenn eine fahrscheinprüfung eine angespannte situation „zu wenig plätze“ zum eskalieren bringen könnte dann lässt man es lieber.
in aller 1. linie sind die „schaffner“ für bertiebsabläufe, technik und sicherheit da. dann erst der normale kundenkontakt. das wissen viele nicht.
zur reisendenanzahl. die bahn darf so viele menschen und deren gepäck mitnehmen wie sie unterbringen kann. aber es muss ein kriterium erfüllt sein. sicherheits einrichtungen, wie feuerlöscher, ein und ausstiegstüren und sicherungen müssen zugänglich sein. sprich fluchtwege frei sein. wenn es zu viele menschen sind, bleibt der zug stehen und die menschen werden gebeten auszusteigen. falls sie das nicht tun, (fast nie) dann kommt bundespolizei und „entfernt“ sie (das steht oft in den zeitungen)
als fazit gilt, ein zugbegleiter, arzt oder techniker muss immer zu jedem fahrgast der evt hilfe benötigt gelangen können.
in ihrer situation würde ich eher auf den eigenschutz setzen und die ganze sache aus der distanz zu bewerten, und hoffen und beten, dass die fahrt ohne komplikationen zu ende geht.
wenn nötig auch ohne fahrschein kontrolle. das ist und sollte nicht die regel sein.
ich hoffe konnte ihnen weiter helfen.
mfg
Hallo,
ich kann nur vermuten: Soweit ich weiß, sind Anzahl der verkauften Tickets und vorhanden Plätze nicht miteinander gekoppelt. Und soweit ich weiß, sollten die Schaffner eigentlich auch kontrollieren…
Ich denke aber, dass sie in dem vollen Zug vielleicht nicht durchgekommen sind?
Grüße
Carolin
Hallo Markus
Es gibt kein bestimmtes festgeschriebenes Maximum an Fahrgästen im ICE.
Soviel eben reinpassen. Es entscheidet das Zugpersonal
wann die Zumutbarkeitsgrenze erreicht ist.Man ist immer bemüht alle Fahrgäst die mitfahren wollen mitzunehmen.
Es gibt keine Pflicht des Zugpersonals die Fahrscheinkontrolle durchzufüren. Natürlich liegt es im Interesse der Bahn das die Tickets geprüft werden um Schwarzfahrer auszuschließen, meistens wird es auch gemacht. Wenn kein Schaffner kommt, dann hat das sicher einen Grund (in betrieblicher oder auch Kundendienstlicher Art).
Oder der Zug ist so verdammt voll das der Zugbegleiter nicht durchkommt.
Anders gesagt: Der Fahrgast hat nicht das Recht im Zug konntrolliert zu werden:wink:
hoffe dir geholfen zu haben
MfG Robert
Hallo Markus!
Ich glaube nicht, dass wir hier von Verpflichtungen reden können, wenn wir der Realität nahe kommen wollen, sollten wir über das reden, was realistisch ist.
Erste Frage:
Ja, es gibt ein Maximum, bis zu dem die Bahn Personen mitnehmen darf. Das hängt natürlich von der Bauart der Wagen ab, von der Aufteilung der Räumlichkeiten und den Anforderungen des Eisenbahnbundesamtes. Ohne in die Einzelheiten zu gehen, kann man sagen, dass, bevor die maximale Auslastung der Wagen erreicht ist, die Fluchtwege frei sein müssen. Das heißt, es ist schon immer eine Einschätzungssache des Personals.
Ich persönlich würde mich aber unwohl fühlen, wenn der Zug übermäßig voll ist, und absehbar ist, dass man z.B. bei einem Feuer nicht schnell genug rauskäme.
(Wobei natürlich immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt sein muss!)
Zweite Frage:
Der Schaffner ist natürlich bei solch einer Auslastung der Züge kaum überall anzutreffen. Das allerdings ist auch ganz normal.
Meines Wissens gibt es keine strikte Verpflichtung für den Zugbegleiter, alle Fahrgäste zu kontrollieren. Sie sind natürlich dazu angehalten, aber es gibt immer Aufgaben, die wichtiger sein können (sicherheitsrelevante Sachen in jedem Fall).
Auch hier gilt natürlich: Auch wenn es die Verpflichtung gäbe, ist nicht gewährleistet, dass man dieser überhaupt immer nachkommen kann.
Ich hoffe, wenigstens etwas geholfen zu haben.
Schöne Grüße von meiner Seite!
Hallo,
es dürfen in Zügen immer mehr Personen mitfahren als es Sitzplätze gibt. Die mögliche Anzahl der Fahrgäste hängt auch von den Zügen bzw von Sicherheitsfragen ab, die in einer speziellen Betriebsvereinbarung bzw in diversen Vorschriften zugrundegelegt sind. Im wesentlichen hat dies aber immer der zuständige Zugchef zu entscheiden wie viel Personen er mehr mitnimmt.
Bei den Fahrkartenkontrollen ist es so, das dies dem Zugpersonal freisteht wann und wie oft in einem Zug kontrolliert wird. In diesem Fall haben Sicherheits und oder Informationstätigkeiten Vorrang zur Fahrkartenkontrolle! Das Zugpersonal entscheidet das vor Ort immer selbst was wann und wie gemacht wird.
Mit freundlichen Grüssen
Kann ich leider keine verbindliche Antwort drauf kommen. Wenn der Zug allerdings rappelvoll ist, haben teilweise die Zugbegleiter schon eigentlich gar keine Möglichkeit mehr durch den Zug zu kommen. Hab es in diesen Fällen auch schon erlebt, daß eben kein Zugbegleiter zur Fahrkartekontrolle vorbeigekommen ist.
Hallo Markus!
Hm, eine gute Frage stellst du da. Ich weiss es ehrlich gesagt nicht. Ich gehe davon aus, dass das der Schaffner einen gewissen Entscheidungsfreiraum hat, aber grundsätzlich den Auftrag hat zu kontrollieren.
Aus eigener Erfahrung kenne ich die Situation, dass beim vollen Zug der Schaffner mal lieber an einem ruhigeren Ort bleibt - grad wenn aufgebrachte oder möglicherweise anstrengende Fahrgäste auftauchen. Ein Limit für die Fahrgastmenge gibt es denke ich nicht, ich vermute jedoch, dass der Schaffner bei heftiger Überfüllung Grenzen setzen darf um die Sicherheit der anderen Fahrgäste zu gewährleisten.
MfG
Nina
Es ist an sich kein Limit gesetzt, es dürfen mehr als die vorhandenen Sitzplätze mitgenommen werden. Gerade bei Fussballspielen ist es natürlich so, dass es zu Überfüllungen kommen kann. Was nun die Frage nach der Fahrkartenkontrolle betrifft - eine Kontrollverpflichtung besteht nur insoweit, wie die Schaffner durch den Zug durch kommen. Zum Teil schaffen die es einfach zeitlich nicht.