Sind zuwendungen von verwanten bei hartz 4 zulässi

Hey liebe leute… ich habe da mal ne frage… meine ex bezieht hartz 4 und nun bekommt sie trouble, weil oma ihren enkelkindern( die kinder meiner ex) mit lebensmittel unter die arme greift und den reituntericht. was ist denn da jetzt zulässig ? in wie weit , darf meine ex solche nicht bargeldlichen zuwendungen in anspruch nehmen ? vielen dank für eure mühen im vorraus… lieben gruß aus bremen

Hallo Kai,
sorry, ich bin kein Hartz 4-Experte.
Meine Kenntnisse im Zuwendungsrecht beziehen sich auf Gelder der öffentlichen Hand an Stellen außerhalb der Verwaltung, für Zwecke, an denen Bund, Länder oder Kommunen ein besonderes Interesse haben.
Gruß nach Bremen aus Hamburg
hagena

oki. trotzdem vielen dank für deine mühe. lieben gruss aus bremen

kai