Hallo zusammen,
sind z.B. zwei Hochschulen im gleichen Bundesland der „selbe Arbeitgeber“ oder nicht? Der Arbeitsvertrag wird schließlich geschlossen mit dem „Land xy vertreten durch die Hochschule A“. (Hintergrund: TV-L § 16 Abs. 2 Satz 2: http://www.tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_16)
Viele Grüße