sind z.B. zwei Hochschulen im gleichen Bundesland der „selbe Arbeitgeber“ oder nicht? Der Arbeitsvertrag wird schließlich geschlossen mit dem „Land xy vertreten durch die Hochschule A“. (Hintergrund: TV-L § 16 Abs. 2 Satz 2: http://www.tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_16)
danke. Ich dachte mir das so schon. Das bedeutet dann z.B., daß jemand, der insgesamt mehr als ein Jahr als Hiwi an Uni A gearbeitet hat, und später an Uni B angestellt wird, keinen Anspruch auf Einstufung in Entgeltstufe 2 hat (für Berufserfahrung von mehr als einem Jahr), sofern mehr als ein halbes Jahr Pause dazwischen liegt. Wäre es hingegen eine Uni eines anderen Landes, dann eher schon. Für Unikliniken gilt wohl das gleiche, die ebenfalls rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind.