Singelböse - AGBs

Guten Tag,

wenn sich jemand aus einer schlechten Laune bei einer Singelböse angemeldet hat, und das Geld überwiesen hat, sagen wir mal am 31.12.2013 und heute am 01.01.2014 fällt ihm auf das er das eigentlich garnicht möchte, und im Vertrag steht folgendes:

„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:“

kommt er da wieder aus dem Vertrag raus? Es steht zwar da, das er innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben und Gründen zurücktreten kann, JEDOCH nicht vor Vertragsschluss ?!

Versteh ich das richtig das da steht man kann nach 14 Tagen kündigen, aber mann muss trotzdem z.B den Zeitraum von 12 Monaten abwarten wo auch das GEld dafür schong ezahlt ist?Da macht doch dann das kündigen überhaupt keinen Sinn, weil man das Geld eh nicht zurück bekommt?!

Bitte um Info.

Hallo,

Vertragsschluss ist der Zeitpunkt des Abschlusses. Das Ende des Vertrags heißt Vertragsende.

Du kannst also innerhalb von 14 Tagen, nachdem du den Vertrag geschlossen hast, zurücktreten.

Gruß,
Steve

Hi Steve,

das heißt auch das die Person das bereits gezahlte Geld zurück bekommt?

Gruß

Hallo,

wenn man von einem Vertrag zurücktritt wird der vorherige Zustand wieder hergestellt.

Sprich, der Käufer erhält sein Geld und der Verkäufer seine Ware. Da es sich in diesem Fall um eine Dienstleistung handelt fällt die Rückgabe der Ware halt aus.

Gruß,
Steve

Guten Abend!

Im wirklichen Leben erlischt das Widerrufsrecht allerdings bereits mit der Anmeldung in der Singlebörse (man verzeihe mir die englische Schreibweise) aufgrund von § 312 Abs. 3 BGB.

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Hallo,

Person A hat nun folgende Antwort vom Service erhalten:

Im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft garantieren wir Ihnen eine bestimmte Anzahl an Kontakten. Diese Kontakte sind gemäß der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung und den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.
Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:
Ihr Produktpreis: 179,28 EUR
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 7
Bereits von Ihnen gezahlt: 179,28 EUR

Rückerstattung: 44,82 EUR

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.

Ist das Rechts das Person A für nicht mal 24 Stunden 134,46 Euro zahlen muss??!?!
UNd nur den Bruchteil erstattet bekommt?