Singular = Plural

Hallo, Experten

kleines Problem: In einem Vertragstext verkaufen mehrere Personen etwas an mehrere andere Personen (Immobilie). In dem Vertrag steht eine Auflistung der Personen und danach …im Weiteren „Verkäufer“ genannt… (bzw. „Käufer“).

Jetzt wird im Text manchmal „die Verkäufer“ (Plural) verwendet, manchmal „der Verkäufer“ (Singular) - wobei allerdings immer die Gruppe gemeint sein soll. Der Notar behauptet nun, diese Formulierungen wären im Deutschen (Juristendeutsch?!?) gleichwertig. Erzählt der mir jetzt einen vom Pferd oder gibt es das tatsächlich - früher in der Schule wurde einem sowas als Fehler angestrichen!

Wenn es nicht stimmt, hätte ich natürlich gerne eine Grammatik-Lehrsatz, den ich dem Mann um die Ohren hauen kann!

Gruß
Stefan

Hallo, SH,
Da in der Definition das Wort „Verkäufer“ als stellvertretend für eine Liste von Personen benannt wurden, ohne explizit den Artikel (der bzw. die) davorzusetzen um das Wort als Singular oder Plural zu kennzeichnen, halte ich dafür, das Auftreten des Wortes „Verkäufer“ im Vertragstext ohne Ansehen des begleitenden Artikels stets mit der in der Definiton benannten Gruppe gleichzusetzen.
Allerdings kann es sich bei „der Verkäufer“ auch um den Genitiv Plural handeln - aber ich denke, das hast Du bereits berücksichtigt.
Gruß Eckard.

Hallo Stefan!
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bezweifelst Du, dass in dem geschilderten Fall mit einem Singular eine Gruppe von Leuten gekennzeichnet werden soll.
Es scheint im Deutschen aber durchaus moeglich zu sein das Maskulinum Singular vor allem in der Fachsprache (Rechtssprache) auch fuer die Kennzeichnung (gemischtgeschlechtlicher !) Gruppen zu verwenden.
Man kann solche Wendungen auch oefters in der Zeitung lesen, z.B.
„Der deutsche Student gibt in der Regel (…) DM fuer Buecher aus.“ Mit ‚Student‘ wird hier sowohl auf Studenten als auch auf Studentinnen (was vor allem feministische Sprachkritikerinnen bemaengeln) referiert.
Da ich nicht denke, dass es Dir um eine feministische Sprachkritik geht, koenntest Du in Deinem Fall hoechstens kritisieren, dass inkonsequenterweise in diesem einen Text zwischen Singular und Plural gewechselt wird (der Verkaeufer,die Verkaeufer).
Gruesse
M.

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Ist so üblich!!! Nix Grammatik-Lehrsatz! (o.T.)
.

Hi,

Juristendeutsch klingt auf alle Fälle immer so, da es um Parteien geht also die eine Seite (Verkäufer) und die andere Seite (Käufer).

Gruß, Faten

Hallo,

  1. hat der juristische Dprachgebrauch recht wenig mit deutscher
    Sprache zu tun (wie ja schon etliche festgestellt haben), sondern
    unterliegt ganz eigenen Regeln, die dir m. E. der Notar auch
    richtig ausgelegt hat. Und
  2. muss ein Notar grundsätzlich unparteiisch sein und auf
    Verlangen eines Mandanten die Rechtssituation erklären. Er wäre
    im Falle einer Falschinformation auch haftbar.

Gruß
R.B.

Salü mitenand,

es gibt in der deutschen Sprache auch andere Beispiele, wo der Singular für den Plural steht:

30 Mann marschieren durch die Stadt - hoffentlich keine Glatzen :frowning:(

Der Bauer verkaufte 25 Sack Weizen

50 Ster Holz gingen in die Papierfabrik (von Ster gibt es wohl keine Pluralform?)

Und noch was: Im Krieg schickte mich meine Mutter immer die „Milchen“ holen (Mager- und Vollmilch) - ihr gefiel es nicht, dass der Singular für mehrere Exemplare einer Gattung steht, weil es für Milch keinen Plural gibt.

Fiel mir gerade so ein.

Gruß
Theo aus WT

Danke an Alle! (oT)
.

Hallöchen,

50 Ster Holz gingen in die Papierfabrik (von Ster gibt es wohl
keine Pluralform?)

Nö, wie auch sonst für keine Einheit…

Siehe:

50 Meter
50 Kilo
50 Volt

etc…

Gruß, Kubi