Hallo, Experten
kleines Problem: In einem Vertragstext verkaufen mehrere Personen etwas an mehrere andere Personen (Immobilie). In dem Vertrag steht eine Auflistung der Personen und danach …im Weiteren „Verkäufer“ genannt… (bzw. „Käufer“).
Jetzt wird im Text manchmal „die Verkäufer“ (Plural) verwendet, manchmal „der Verkäufer“ (Singular) - wobei allerdings immer die Gruppe gemeint sein soll. Der Notar behauptet nun, diese Formulierungen wären im Deutschen (Juristendeutsch?!?) gleichwertig. Erzählt der mir jetzt einen vom Pferd oder gibt es das tatsächlich - früher in der Schule wurde einem sowas als Fehler angestrichen!
Wenn es nicht stimmt, hätte ich natürlich gerne eine Grammatik-Lehrsatz, den ich dem Mann um die Ohren hauen kann!
Gruß
Stefan