Hallo,
ich werde mich nicht auf deinen Tonfall einlassen, aber
trotzdem etwas zur Sache schreiben.
Sorry, dass Du das Wort ‚Quatsch‘ als Tonfall empfindest. Ich wollte Dich keineswegs beleidigen.
Eben nicht. Die Einschreiben muss man nicht annehmen. Und den
Rückschein kann ein Hilfsbriefträger zur Aushilfe selber
ausgefüllt haben.
Das ist falsch. Auch ein Einschreiben gilt z.B. als
zugegangen, wenn der Empfänger es zweimal nicht abholt.
Ich weiß nicht, wo Du wohnst. Bei mir ist es so, dass ein Einschreiben einmal vom Postboten mitgenommen wird. Ist der Empfänger nicht zu Hause, bekommt er eine Benachrichtigung, dass ein Einschreiben bei der Postfiliale für ihn bereit liegt. Und wenn er es innerhalb der Frist nicht abholt, geht es an den Absender zurück.
Ich sehe nicht, wo da das ‚zweimal nicht abgeholt‘ herkommen könnte. Und ich verstehe auch nicht, woher Du die Information hast, dass das als zugegangen gilt. Ich weiß nicht mal, wo das überhaupt gelten soll.
Quatsch. Sie haben doch bestellt, nur wurde leider nichts
geliefert. Warum sollten die Besteller einen falschen Beweis
liefern müssen?
Weil die Tatsachen, auf welchen das Argument, das mir
entgegen-gehalten wurde, deinerseits falsch verstanden wurden.
Dieses beruht darauf, dass der Anbieter eine
Kaufpreisforderung für Waren geltend macht, die niemals
bestellt wurden.
Sorry, ich glaube, Du hast nicht verstanden, worauf ich hinaus wollte.
Was ist, wenn die Bestellung vorliegt, aber nichts geliefert wurde? Muss dann der Kunde zahlen, weil ja 90% der Waren ankommen?
Ja, natürlich. Ein juristischer Beweis ist kein korrekter
Beweis im Sinne der mathematischen Logik, weil es nicht um
Gleichungen geht, sondern um Wahrscheinlichkeitsurteile. Die
Frage des Beweismasses ist immer nur welchen Grad von
Gewißtheit man verlangt und ich habe das in Deutschland
geltende Regelbeweismaß für Zivilverfahren im Ausgangsposting
sogar zitiert:"…eine Sichere Überzeugung, welche
verbleibenden Zweifeln das Schweigen gebietet…", für mich
klingt das nach 90%.
Ob das für Dich so klingt, ist völlig nebensächlich. Der Richter entscheidet. Und wenn ein Richter sagen würde: ‚weil in 90% der Fälle… entscheide ich hiermit…‘ hätte er zu jedem Urteil gleich die Berufung auf dem Tisch. So läuft das nunmal nicht, und das ist auch gut so.
Gruß
loderunner