Welchen Sinn hat ein erstrangiger Grundbucheintrag als Ausgleich für die Forderung einer Privatperson gegenüber einer anderen Privatperson?
Wie könnte die Forderung aufgrund dieser Grundbucheintragung später eingelöst werden?
Danke für das Mitdenken.
G. und W.
Hallo Wolfgang,
Welchen Sinn hat ein erstrangiger Grundbucheintrag als
Ausgleich für die Forderung einer Privatperson gegenüber einer
anderen Privatperson?
na in der Hinsicht das ein Ausgleich für die Forderung entsteht.
Wie könnte die Forderung aufgrund dieser Grundbucheintragung
später eingelöst werden?
hierzu stehen zu wenig Informationen zur Verfügung.
Gruß
BHShuber
Hallo,
Welchen Sinn hat ein erstrangiger Grundbucheintrag als
Ausgleich für die Forderung einer Privatperson gegenüber einer
anderen Privatperson?
Dies bedeutet eine Sicherheit für den Darlehensgeber.
Und keine Bank oder Versicherung wird einen Kredit/Darlehen gewähren.
Wie könnte die Forderung aufgrund dieser Grundbucheintragung
später eingelöst werden?
evt. wäre eine Übernahme des Grundstücks bzw. Zwangsversteigerung möglich.
Gruß Merger